Das Prinzip Werkswohnung: Vorteile und Förderung
In vielen Regionen in Deutschland ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Für Arbeitnehmer spielt die Wohnraumversorgung deshalb gerade in Ballungsräumen eine wichtige Rolle. Unternehmen, die einen hohen Bedarf an Fachkräften und Auszubildenden haben, können mit einem Angebot an Mitarbeiterwohnungen attraktiver für Bewerber werden.
Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hat im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Bestandsaufnahme zum Thema vorgelegt. Ein Ergebnis: Knapp 17 Prozent der deutschen Unternehmen unterstützen die Mitarbeiter bereits bei der Wohnraumversorgung.
Mitarbeiterwohnen: Förderung für Unternehmen
"Die Bundesregierung unterstützt das bezahlbare Wohnen mit einer Rekordsumme für den sozialen Wohnungsbau, einem Sonderprogramm 'Junges Wohnen' für Studierende und Auszubildende sowie zielgerichteten Förderprogrammen für klimafreundlichen Neubau", sagt Dr. Rolf Bösinger (SPD), Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Das Mitarbeiterwohnen sei ein wichtiges Segment im Wohnungsmarkt, so Bösinger. Die Möglichkeiten für Unternehmen, hier aktiv zu werden, seien vielfältig – von der Unterstützung der Gründung einer Mitarbeiterwohngenossenschaft, über das Einrichten von Wohnungstauschbörsen bis hin zum Ankauf oder Bau von eigenen Wohnungen. Die Förderprogramme stünden grundsätzlich auch Unternehmen offen.
"Wir wollen, dass sich noch mehr Arbeitgeber aktiv für Mitarbeiterwohnungen einsetzen", so der Staatssekretär weiter. Unternehmen verfügten häufig über Kapital, Grundstücke und Immobilien, die im Rahmen von Umwidmung und Umwandlung für den Wohnungsbau aktiviert werden könnten. Das BMWSB hat für interessierte Unternehmen eine Broschüre mit Best-Practice-Beispielen und zu Fördermöglichkeiten herausgegeben.
Studie: Bestandsaufnahme zu Mitarbeiterwohnungen
Darüber, wie viele Unternehmen sich aktuell mit dem Thema Wohnungsbau für Mitarbeitende beschäftigen, lagen bisher nur begrenzte Informationen vor. Diese Lücke wollten die IW-Forscher nach eigenen Angaben schließen. Im Fokus des Projekts stehen die Fragen: Welche Relevanz hat das Thema für die Wohnraumversorgung sowie die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften? Welche Wohnungsbestände existieren? Wie haben sich die Bestände entwickelt? Welche Zielgruppen werden adressiert? Welche Dauerhaftigkeit haben die Angebote und welche Erfahrungen haben die Beteiligten bereits gesammelt?
Die wichtigsten Erkenntnisse der IW-Studie:
- 5,2 Prozent der Unternehmen unterstützen die Mitarbeitenden mit direkten Maßnahmen. Das entspricht hochgerechnet rund 675.000 Wohnungen und weiteren rund 46.000 Wohnheimplätzen für (junge) Arbeitnehmer. Weitere 11,6 Prozent der Unternehmen unterstützen die Mitarbeitenden durch indirekte Maßnahmen.
- Größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden bieten häufiger direkte Unterstützung bei der Wohnraumversorgung an als kleine und mittlere Unternehmen. Dagegen unterstützen kleine und vor allem mittlere Unternehmen die Arbeitnehmer häufiger mit indirekten Angeboten als große Unternehmen. Aufgrund der großen Anzahl kleiner Unternehmen in Deutschland leisten diese aber dennoch einen sehr großen Anteil der Wohnungen für Mitarbeitende.
- Es zeigt sich, dass die Unterstützungsmaßnahmen vielfältig sind und über den klassischen Ansatz der Werkswohnungen hinausgehen. 44 Prozent der aktiven Unternehmen geben an, dass sie Wohnungen anmieten und weitervermieten. Auch der Kauf von Wohnungen und deren Vermietung an die Mitarbeitenden wird mit 44 Prozent angegeben. Der Neubau von Wohnungen durch die Unternehmen liegt mit 17 Prozent deutlich niedriger, ebenso der Erwerb von Belegungsrechten (acht Prozent). Vielfach werden Maßnahmen auch kombiniert oder ergänzen sich.
IW-Studie "Bestandsaufnahme zum Wohnen für Mitarbeitende" (PDF)
Geldwerter Vorteil und Sonder-AfA
Grundsätzlich wird eine Mitarbeiterwohnung dem steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn angerechnet. Seit dem 1.1.2020 gibt es aber einen Freibetrag durch eine Sonderregelung (§ 8 Abs. 2 Satz 12 Einkommensteuergesetz): Zahlt der Mitarbeiter mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete (dabei darf der Quadratmeterpreis 25 Euro kalt nicht überschreiten), wird die Dienstwohnung steuerfrei.
Der Bewertungsabschlag wurde durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 eingeführt Das Thema hatte ursprünglich die CSU auf den Plan gebracht. "Mitarbeiterwohnungen sind ein wirksamer Hebel für eine Entlastung des Wohnungsmarktes, weil Unternehmen in neuen Wohnraum investieren und durch den Umzug von Mitarbeitern reguläre Wohnungen frei werden", sagte der damalige Vorsitzende der CSU-Gruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt.
Ist der Arbeitgeber oder das verbundene Unternehmen Bauherr oder Käufer der Wohnungen, kann sich eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ergeben. Darauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.
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