Die Bundesregierung erhöht die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm "Junges Wohnen" von bisher 2,5 Mrd. EUR auf 3,15 Mrd. EUR. Das wurde auf einer Sonder-Bauministerkonferenz beschlossen.
Die Länderbauminister und Bundesbauminsterin Klara Geywitz (SPD) haben sich am 11.1.2024 auf einer digitalen Sonder-Bauministerkonferenz (BMK) darauf geeinigt, dass die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm "Junges Wohnen" für das Jahr 2024 von bisher 2,5 Mrd. auf 3,15 Mrd. EUR erhöht werden.
Die Bundesländer tragen einen eigenen Anteil an der Finanzierung: Die geforderte Mindestfinanzierung bleibt grundsätzlich bei 30 %. Die Bundesregierung wollte den Ko-Finanzierungsanteil kurzfristig für die gesamte Förderung 2024 auf mindestens 40 % erhöhen. Da in einzelnen Ländern die Haushaltsplanungen bereits abgeschlossen sind, hätten die Gelder gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen werden können. Jetzt kommt die Erhöhung einmalig nur für die zusätzlichen Fördermittel in Höhe von 615 Mio. EUR, so der Kompromiss.
Im Jahr 2023 haben die Bundesländer nach offiziellen Zahlen der BMK eigene Mittel mit einem Barwert von insgesamt 2,9 Mrd. EUR investiert, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Ausgestaltung der Ko-Finanzierung wird für die einzelnen Programmjahre in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt.
Bund-Länder-Pakt: Schnelleres Planen und Bauen von Wohnungen
Am 6.11.2023 haben Bund und Länder einen Pakt für schnelleres Bauen und Planen geschlossen, um bürokratische und rechtliche Hürden abzubauen. Die geplanten Maßnahmen im Überblick:
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Verzicht auf Bebauungsplan Durch eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB) kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, wenn die Kommune einverstanden ist. |
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Genehmigungsfiktion Die Länder werden für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von 3 Monaten einführen. Die beantragte Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheidet. |
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Genehmigungsfreie Aufstockung Die Länder werden Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in den Landesbauordnungen unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei stellen. |
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Kfz-Stellplatzpflicht entfällt Die Länder werden Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlichen und so anpassen, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum entfällt. Fehlende Parkplätze dürfen im Fall von Ergänzungen im Wohnungsbestand kein Hinderungsgrund für die Schaffung neuen Wohnraums sein. |
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Einführung eines Gebäudetyps E Der Bund nimmt für die Einführung eines Gebäudetyps E (normenreduziert) die zivilrechtlichen Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick und erarbeitet eine Leitlinie und Prozessempfehlung. Die Bayerische Staatsregierung hat mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung (Art. 63 BayBO) bereits im Sommer 2023 einen Grundgedanken des Gebäudetyps E im öffentlichen Recht umgesetzt und startete im Januar 2024 mit Pilotprojekten. |
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Serielles und modulares Bauen Um das serielle, modulare und systemische Bauen zu befördern, werden die Länder regeln, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen bundesweite Gültigkeit erhalten. |
Der Pakt ist nach Angaben des Bundesbauministeriums nur ein Baustein, der sich in eine Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung beim Bauen einfügt. Er soll das 14-Punkte-Paket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem Wohnraum ergänzen, das die Koalition im September 2023 auf den Weg gebracht hatte.
Kompromiss für den sozialen Wohnungsbau
Den Vorsitz der Bauministerkonferenz hat für die Jahre 2024 und 2025 Bayern unter der Leitung von Minister Christian Bernreiter (CSU) übernommen. Er wertete den nun beschlossenen Kompromiss als gutes Signal für die Wohnungs- und Bauwirtschaft. Beide Seiten hätten die Dringlichkeit des Themas erkannt, sagte Bundesbauminsterin Geywitz: "Die Gelder können jetzt fließen." Über die Fördermodalitäten bis 2026 soll noch in der ersten Jahreshälfte 2024 entschieden werden.