Bauministerkonferenz: BMK-Beschlüsse für bezahlbares Wohnen

Transparente und gestaltbare Normen für ein einfaches und kostenreduziertes Bauen von Wohnungen, Anpassungen im Baurecht und verlässliche Förderprogramme – Themen und Beschlüsse der Bauministerkonferenz (BMK) in Passau.

Die 145. Bauministerkonferenz (BMK) am 26. und 27. September in Passau hat verschiedene Themen diskutiert und Beschlüsse gefasst, um den Wohnungsbau zu fördern und das Wohnen bezahlbar zu halten.

Den Vorsitz der BMK hat für die Jahre 2024 und 2025 Bayern – unter der Leitung von Bauminister Christian Bernreiter (CSU) – übernommen.

Bauministerkonferenz in Passau: Die Beschlüsse

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat folgende Beschlüsse (Wortlaut) gefasst:

Einfaches und kostenreduziertes Bauen

Die BMK hebt hervor, dass vorhandene Regelwerke (DIN-Normen, BGB, Förderprogramme) und Planungsprozesse reformiert werden müssen, um kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. Wichtig ist, mehr Anreize in der Förderung zu setzen und das BGB anzupassen, um den Weg frei für innovative Lösungen zu machen.

BauGB-Novelle

Die BMK würdigt den Gesetzentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung und des Bürokratieabbaus. Die BMK fordert die Bundesregierung auf, den Kommunen weitere Instrumente für eine vereinfachte Planung zur Verfügung zu stellen. Die Länder werden sich im laufenden Bundesratsverfahren für diese Forderungen einsetzen.

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Die BMK fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur den Wohnungsbau nicht behindert oder verhindert. Unter anderem darf die EU-Verordnung nicht dem Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen.

Serieller Wohnungsbau

Mit der Typengenehmigung in der Musterbauordnung haben die Länder einen einheitlichen Rahmen für seriellen, modularen und systemischen Wohnungsbau geschaffen. Auch die Vorgaben der Länder zur Mietwohnraumförderung stehen einer bundesweiten Etablierung des seriellen, modularen und systemischen Wohnungsbaus nicht entgegen.

Förderprogramme

Für ausreichend bezahlbaren Wohnraum bedarf es verlässlicher und ausreichend ausgestatteter Förderprogramme des Bundes. Die BMK appelliert an den Bund, die Abstimmung der Verwaltungsvereinbarungen Sozialer Wohnungsbau und Junges Wohnen zügig voranzutreiben und den Ländern die Entwürfe vorzulegen. Eine weitere Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils der Länder auf 50 Prozent der Bundesmittel lehnt die BMK ab.

Gebäudeenergiegesetz

Die BMK spricht sich gegen jede weitere Verschärfung der Wohngebäudestandards im Neubau und im Bestand aus. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gilt es deshalb, alle auf EU-Ebene bestehenden Spielräume zu nutzen und den Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen über den Lebenszyklus eines Gebäudes zu legen. Dies gilt auch für die Bestimmungen, die derzeit die Banken bei der Kreditfinanzierung limitieren.

EU-Kommissar und EU-Beihilferecht

Die Europäische Union hat keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau und die Wohnraumförderung. Es gilt jetzt, den neuen EU-Kommissar im Bereich Wohnen für die Anliegen der für die Wohnraumförderung zuständigen Länder zu sensibilisieren.

Die Bauministerkonferenz in Passau habe konstruktive Beschlüsse für die Zukunft des bezahlbaren Bauen und Wohnen gefasst, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: "Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch auf Bundesebene Gehör finden und in die Umsetzung gehen."

Wohngeld: Bund will keine schnellen Korrekturen

Seit der Wohngeldreform, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist, schnellte die Zahl der Anträge bundesweit in die Höhe. Vielerorts dauern die Verfahren deshalb sehr lange. Die Länder haben vom Bund wiederholt Vereinfachungen beim Wohngeld gefordert. Bis das Ganze vereinfacht werden soll, dauert es aber noch mindestens ein Jahr.

Das Bundesbauministerium kündigte auf der BMK in Passau an, dass Änderungen erst Anfang der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Es mache keinen Sinn, jetzt einen Schnellschuss zu machen und später nochmal ran zu müssen, sagte Staatssekretär Rolf Bösinger. "Dann sollte man es lieber in einem Aufwasch machen." Der Bund wolle abwarten, wie es 2024 weiter laufe, und dann eine Evaluation vornehmen.

Der BMK-Vorsitzende Bernreiter bedauerte die Verzögerungen. Er verwies auf München, wo es teilweise einen Rückstau von mehr als zwölf Monaten gebe. Seine nordrhein-westfälische Kollegin Ina Scharrenbach (CDU) kritisierte den Bund: "Das ist entgegen der Absprache, die wir getroffen haben." Es gehe zulasten der Antragsberechtigten und der Kommunen. Die Hamburger Bausenatorin Karen Pein (SPD) nahm das Bauministerium in Schutz: Der Bund habe ja erklärt, Vereinfachungen umzusetzen. Die Bearbeitung der Anträge dauere auch nicht überall bis zu einem Jahr oder noch länger.

Sonder-BMK: Förderung für sozialen Wohnungsbau erhöht

Auf einer digitalen Sonder-BMK im Januar 2024 hatten sich die Länderminister bereits darauf geeinigt, dass die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm "Junges Wohnen" für das Jahr 2024 von bisher 2,5 Milliarden auf 3,15 Milliarden Euro erhöht werden sollen. Die Bundesländer tragen einen eigenen Anteil an der Finanzierung. Die geforderte Mindestfinanzierung bleibt grundsätzlich bei 30 Prozent.

Die Bundesregierung wollte zuvor den Ko-Finanzierungsanteil der Länder für die gesamte Förderung 2024 auf mindestens 40 Prozent erhöhen. Da in einzelnen Ländern die Haushaltsplanungen bereits abgeschlossen waren, hätten die Gelder gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen werden können. Der Kompromiss: Eine Erhöhung wurde einmalig nur für die zusätzlichen Fördermittel in Höhe von 615 Millionen Euro vereinbart.

Die Ausgestaltung der Ko-Finanzierung wird für die einzelnen Programmjahre in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt.


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsbau, Wohnungspolitik