Bauminister: EU-Klimaschutz-Regeln unbürokratisch umsetzen
Auf einer Sonder-Bauministerkonferenz (Sonder-BMK) am 26.6.2024 in Berlin haben sich die zuständigen Minister und Senatoren der Länder neben den Themen Wohngeld und Krise im Neubau unter anderem zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht ausgetauscht und Forderungen an die Bundesregierung formuliert.
Den Ländern ist es hier wichtig, dass keine überhöhten Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden gestellt werden. "Der Bund muss berücksichtigen, dass sich die Situation im Bausektor aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verschärft hat", sagte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) und derzeit Vorsitzender der Bauministerkonferenz. Die Richtlinien müssten deshalb unbürokratisch umgesetzt werden, um keinen weiteren Hemmschuh beim Wohnungsbau zu schaffen. "Die Sonder-BMK fordert, dass die Länder hier frühzeitig und unmittelbar beteiligt werden", so Bernreiter.
Sonder-BMK zur Krise im Neubau und zum Wohngeld Plus
Bei der Sonder-BMK thematisierten die Länder außerdem eine Entlastung der Wohngeldbehörden: Im Wohngeldrecht seien dringend Vereinfachungen nötig, damit das Wohngeld weiterhin schnell bewilligt werden könne. In vielen Behörden herrsche ein großer Antragsstau mit langen Bearbeitungszeiten, sagte Bernreiter – auch noch rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Wohngeldreform am 1.1.2023. Deshalb habe man den Bund nochmals aufgefordert, auf der BMK am 26. und 27. September in Passau einen konkreten Zeitplan für weitere Novellierungen vorzulegen.
Außerdem tauschten sich die Bauminister über ihre Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus aus. Die Mittel seien aufgestockt, Förderkonditionen verbessert und Erleichterungen in den Landesbauordnungen verankert worden. Ein zentrales weiteres Ziel sei die Senkung der Wohnungsbaukosten durch den Abbau der hohen Pflichtstandards.
Die BMK forderte den Bund auf, die zivilrechtlichen Voraussetzungen für den Gebäudetyp E zügig bereitzustellen und Förderprogramme zu verbessern. Dazu gehöre auch die dauerhafte Mittelausstattung in der sozialen Wohnraumförderung. Zudem sei es unerlässlich, die 2023 angekündigte Novellierung des Baugesetzbuches zu vollenden. Länder und Kommunen benötigten vor allem eine Entfristung der Maßnahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes sowie praxisgerechte Verbesserungen in der Bauleitplanung, hieß es auf der Sonder-BMK.
BMK-Strategiepapier zum Bestand und neuer DIN-Vertrag
Im November 2023 hatte die BMK beschlossen, dass die Regeln in der Musterbauordnung des Bundes für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude gelockert werden und es fünf Jahre lang bei technischen Bauvorschriften keinen Veränderungen geben soll, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Die Länderbauminister forderten besonders hier staatliche Anreize: Obwohl der Neubau benötigt werde – Sanierung sei immer klimafreundlicher.
Außerdem schloss die BMK einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), der am 1.1.2024 in Kraft getreten ist. Darin werden die Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN konkretisiert. Das geschieht insbesondere durch eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen. Ein Onlineportal ermöglicht den Zugang zu den Normen, die in der Bauleitplanung und in der Bauaufsicht zur Anwendung kommen. Alle 16 Bundesländer haben unterzeichnet.
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