Ein Jahr Wohngeld Plus: Bei Vorreiter Hamburg ein Erfolg
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Wohngeld Plus-Reform am 1.1.2023 zieht Hamburg als Blaupause für Deutschland Bilanz. Der Stadtstaat hatte bereits nach den Ankündigungen des Bundes im September 2022 erste Maßnahmen ergriffen und eine "Task Force Wohngeld" gegründet. Im Dezember 2022 wurde die Zentrale Wohngeldstelle (ZeWo) eingerichtet. Seitdem sind mehr als 31.000 neue Anträge eingegangen. Pro Woche kommen rund 600 dazu, wie die Stadtentwicklungsbehörde mitteilte.
Wohngeld Plus: Hamburg als Vorreiter bei der Umsetzung
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) lobte Hamburg als exzellentes Beispiel für die Umsetzung der Reform, die den Ländern obliegt. Der Bund habe die rechtlichen Voraussetzungen für das Wohngeld Plus geschaffen und die Digitalisierung befördert, Hamburg habe mit eigenen Informationskampagnen auf das Wohngeld aufmerksam gemacht, neues Personal – mehr als 100 Mitarbeiter – eingestellt, eine Telefon-Hotline eingerichtet und die digitale Infrastruktur geschaffen, um Antragsteller zügig zu unterstützen.
Karen Pein (SPD), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, sagte: "Wohngeld Plus ist eine richtige Reform des Bundes und eine wichtige Grundlage der Wohnungspolitik in Hamburg."
Zum 1.1.2024 bezogen mehr als 24.300 Haushalte in Hamburg Wohngeld, die Zahl hat sich damit innerhalb von zwölf Monaten mehr als verdoppelt. Insgesamt sind seit dem 1.1.2022 rund 31.000 Neuanträge bei der ZeWo eingegangen. 8.800 Erstanträge werden noch geprüft. Die durchschnittlichen Auszahlungen sind von 218 Euro im Jahr 2022 auf derzeit 400 Euro gestiegen. Die gesamten Wohngeldauszahlungen (ohne Heizkostenzuschuss) haben sich von 7,5 Millionen Euro im Januar 2023 auf 103,4 Millionen Euro im Dezember 2023 erhöht.
Wohngeld-Plus-Rechner für Mieter und Selbstnutzer
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt einen Wohngeldrechner bereit, der eine erste Orientierung bietet, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und ob Wohngeld beantragt werden kann. Auch Selbstnutzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung können den Anspruch prüfen.
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit eher geringem Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten wird. Das betrifft auch Menschen mit Altersbezügen, die die größte Gruppe bilden. Deren Anteil unter den Beziehenden ist mit der Reform deutlich gestiegen: von 34 Prozent im Jahr 2021 auf 42 Prozent Ende 2023. Der Anteil der Menschen in einem Arbeitsverhältnis ist von 49 Prozent (2021) auf 41 Prozent (Ende 2023) gesunken.
Die Höhe des Wohngelds berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nach der zu berücksichtigenden Miete oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Eine Heizkostenkomponente ist in den Leistungen dauerhaft integriert.
Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung
Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Wohngeld- und Mietenbericht für Deutschland vorlegen. Die jüngsten Zahlen von August 2023 zeigen die Entwicklung zwischen 2021 und 2022. Das Fazit lautete: Die Nachfrage nach Wohnraum ist unverändert hoch und hat wegen der starken Zuwanderung unter anderem aus der Ukraine sogar zugelegt, die angebotenen Mieten und Nebenkosten sind weiter gestiegen.
Mieten und warme Nebenkosten: Deutlicher Anstieg
Im Jahr 2021 sind die warmen Nebenkosten gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent gestiegen. Durch die Energiekrise fiel der Preisanstieg 2022 mit 32,7 Prozent außergewöhnlich hoch aus: Die fortgeschriebenen warmen Nebenkosten erreichten einen Wert von 1,65 Euro pro Quadratmeter, heißt es in dem Papier aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) – das entspricht rund 16 Prozent der durchschnittlichen Bruttowarmmiete. Das allgemeine Mietenniveau hat sich mit durchschnittlich eineinhalb Prozent pro Jahr im Berichtszeitraum weiterhin moderat entwickelt, schreiben die Autoren des Berichts.
Wohngeld: Bundesregierung sieht sich auf Kurs
Die Bundesregierung führt in dem Bericht auch aus, dass mit der Reform 2005 die Zahl der Wohngeld-Haushalte von 3,5 Millionen auf 800.000 gesunken ist. Im Jahr 2020 waren es 504.000. Die Wohngeldreform 2020 habe dann wieder zu einem Anstieg auf 618.000 geführt. Zwei Millionen berechtigte Haushalte prognostiziert der Bericht allein für das Jahr 2023, von denen 1,4 Millionen erstmals oder erneut Wohngeldanspruch erhalten. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde eine dauerhafte pauschale Heizkostenkomponente eingeführt. Die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes für die bisherigen Empfänger hat sich damit mehr als verdoppelt – von 180 Euro auf 370 Euro pro Monat.
Wohngeld- und Mietenbericht 2021/22
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den "Wohngeld- und Mietenbericht 2021/22" vorgelegt, den das Kabinett am 21.6.2023 beschlossen hat. Berichtet wird alle zwei Jahre jeweils bis zum Stichtag 30. Juni über das Wohngeldgesetz und die Entwicklung der Wohnungsmieten sowie über die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngelds.
Unterrichtung durch die Bundesregierung: "Wohngeld- und Mietenbericht 2021/2022"
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