KI-Kompetenz: Schulungspflicht in Immobilienunternehmen

Seit Februar gelten weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) – auch bekannt als AI Act (Artificial Intelligence Act). Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist im August 2024 in Kraft getreten und muss schrittweise umgesetzt werden. Ab dem 2.2.2025 greifen bestimmte Verbote und Schulungspflichten.
Nach Artikel 113 KI-VO gilt für Anbieter und Betreiber von Künstlicher Intelligenz die Pflicht, gemäß Artikel 4 KI-VO dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter, die KI-Systeme betreiben und nutzen, über KI-Kompetenz verfügen. Wörtlich heißt es dort:
"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind."
Ein nationales Gesetz oder konkrete Fristen zur Umsetzung der EU-Verordnung gibt es bisher nicht.
Wer muss KI-Kompetenz vermitteln?
Was KI-Kompetenz konkret bedeutet, wird nicht ausgeführt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass bei deren Vermittlung die technischen Kenntnisse, die Erfahrungen, die Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden (sollen), und die Personen und Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden (sollen), berücksichtigt werden müssen.
Anbieter von KI-Systemen
Nach Artikel 3 Ziffer 3 KI-VO ist ein Anbieter eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Betrieb nimmt oder in Verkehr bringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.
Betreiber von KI-Systemen
Nach Artikel 3 Ziffer 4 KI-VO ist ein Betreiber eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verwendet. Private Betreiber von KI-Systemen sind von der KI-VO nicht betroffen.
Was umfasst die KI-VO-Schulungspflicht?
Anbieter und Betreiber müssen seit dem 2. Februar sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen in Berührung kommen, angemessen geschult werden. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen sind in der Verordnung nicht vorgeschrieben.
Möglichkeiten könnten zum Beispiel interne Lehrgänge oder Workshops sein. Auch qualifizierte externe E-Learning-Kurse könnten absolviert werden. Zur KI-Kompetenz sollte ein Grundverständnis der allgemeinen Funktionalität von Künstlicher Intelligenz, insbesondere von LLM-Sprachmodellen (Large Language Models) und sich daraus ergebenden datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Risiken gehören.
KI-Verantwortliche sollten außerdem mit den wichtigsten Regelungen vertraut sein.
KI-Verbote ab 2025: Beispiele
KI-Praktiken (Artikel 5 KI-VO), die ab dem 2.2.2025 ausdrücklich untersagt sind, folgen im Wesentlichen bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Das könnte für die Immobilienbranche beispielsweise relevant sein für:
- unterschwellige Beeinflussungen und absichtliche manipulative Techniken,
- die Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit von Personen,
- schlechterstellende Einstufungen auf Grundlage des sozialen Verhaltens, bestimmter persönlicher Eigenschaften oder bestimmter Persönlichkeitsmerkmale oder
- die Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz.
Jede dritte Firma der Immobilienbranche betroffen
Laut einer Umfrage des IT-Dienstleisters Intreal Solutions unter 200 Unternehmen, die Ende Januar 2025 veröffentlicht wurde, ist aktuell jede dritte Firma der Immobilienbranche von der KI-Schulungspflicht betroffen. Head of Sales Marko Broschinsk geht davon aus, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren 80 bis 90 Prozent der Immobilienunternehmen KI nutzen werden.
Im Vermietungsgeschäft etwa wird KI bereits jetzt bei knapp einem Viertel (23,53 Prozent) der befragten Unternehmen eingesetzt. Ähnlich sieht es im Bereich ESG und Nachhaltigkeitsmanagement aus (17,65 Prozent). Die meisten Firmen beschäftigen einen bis 15 Mitarbeiter (36,72 Prozent), eine Größe von mehr als 500 Mitarbeitern erreichen nur 6,12 Prozent der Teilnehmer.
Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom hat einen Leitfaden zur Umsetzung der KI-Verordnung herausgebracht, der außerdem in ein Click-Trough-Tool überführt wurde.
Bitkom-Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung (EU) 2024/1689 (Download)
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