EU-Recht: Reform von Emissionshandel und CO2-Bepreisung

Der Bundesrat hat vor den Neuwahlen noch eine Reform des Emissionshandels gebilligt. Dabei geht es um eine Erhöhung der CO2-Bepreisung und Anpassungen an das EU-Recht. Die reine Marktlösung, auf die auch CDU und FDP setzen, würde das Heizen zum Luxus machen, heißt es in einer Studie.

Das ging in anderen Debatten unter: Der Bundestag hat Ende Januar noch das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 verabschiedet. Das Gesetz hat am 14. Februar den Bundesrat passiert. Damit werden die Vorgaben der geänderten EU-Emissionshandels-Richtlinie im Wesentlichen eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Durch das Gesetz wurde gleichzeitig auch die Basis für eine Vervielfachung der CO2-Bepreisung geschaffen.

"Außerdem schafft der Entwurf die Grundlage für den Übergang in den neuen europäischen Emissionshandel für Verkehr und Wärme ("ETS-2"), der ab dem Jahr 2027 eingeführt wird und den deutschen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ablöst", heißt es in einer Mitteilung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

CDU und FDP kündigten an, im Falle eines Wahlsiegs am 23. Februar vor allem auf höhere CO2-Preise setzen zu wollen – dafür würden die Parteien das Gebäudeenergiegesetz, auch bekannt als Heizungsgesetz, abschaffen. Das Öko-Institut und der Paritätische Gesamtverband warnen davor. Das Fazit einer gemeinsamen Studie lautet, dass die reine Marktlösung das Heizen zum Luxus machen würde.

CO2-Kostenaufschlag teurer als Heizungsgesetz

Es wäre ein CO2-Preis von 524 Euro erforderlich, damit die CO2-Emissionen genauso stark sinken, wie sie es durch das Heizungsgesetzes bis 2030 voraussichtlich tun – das ist das zentrale Ergebnis der Studie. Das würde bei Gas zu einem zusätzlichen CO2-Kostenaufschlag von 10,52 Cent pro Kilowattstunde (kWh) führen, was einer Verdopplung des Gaspreises entspricht.

Die finanziellen Folgen für Haushalte wären den Studienautoren zufolge enorm.

Beispiele:

  • Ein Haushalt im Wohneigentum mit bisherigen Heizkosten von 1.000 Euro pro Jahr müsste mit zusätzlichen Heizkosten von 887 Euro jährlich rechnen.
  • Eine vierköpfige Familie mit Heizkosten von 3.000 Euro pro Jahr käme auf 2.660 Euro zusätzliche Heizkosten.
  • Durchschnittlich sind für Haushalte mit Gasheizung im eigenen Haus jährliche Mehrkosten von fast 1.500 Euro zu erwarten.
  • Mieter in einem Gebäude der Effizienzklasse G mit 3.000 Euro Heizkosten pro Jahr müssten mit zusätzlichen CO2-Kosten von 532 Euro jährlich rechnen.

Während die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Einbau von 65 Prozent erneuerbare Energien nur diejenigen betrifft, die ihre Heizung erneuern müssen, würde ein hoher CO2-Preis dagegen alle Haushalte belasten – auch jene, die ihre Heizung erst kürzlich ausgetauscht haben und daher keine kurzfristige Wechselmöglichkeit haben.

Studie: Soziale Wärmewende statt Kostenfalle

Statt einer reinen Marktlösung wird in der Studie eine soziale Wärmewende empfohlen, die gezielte Entlastungen, Förderung und Schutzmaßnahmen für Mieter sowie Anreize für Heizungsindustrie, Stadtwerke und Kommunen kombiniert. Dazu werden Maßnahmen und Förderungen vorgeschlagen. Als Beispiel wird Social Leasing genannt: Wärmepumpen könnten durch Ratenzahlung finanzierbar gemacht werden, wobei einkommensabhängige Förderungen gezielt Haushalte mit wenig Einkommen unterstützen. Das Leasing-Modell würde auch Monitoring, Wartung und Instandhaltung umfassen.

"Wer alles über den CO2-Preis regelt, produziert soziale Verwerfungen und Ausschlüsse, die auf Ablehnung und Unverständnis stoßen müssen", sagt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Eine soziale Wärmewende stünde für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit.

Malte Bei der Wieden, Experte für die Wärmewende am Öko-Institut, ergänzt: "Wenn wir jetzt aufhören, neue Gas- und Ölheizungen einzubauen, können wir das Klimaziel 2045 noch erreichen. Das Heizungsgesetz ist dafür essenziell."

Studie "Wärmewende: Die Marktlösung macht Heizen zum Luxus"

Expertenrat: CO2-Emissionsminderung vorantreiben

Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit 2021 gesunken, wobei auch der Gebäudesektor Rückgänge verzeichnete. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen hervor.

Darin kommt der Rat unter anderem zu dem Ergebnis, dass die THG-Emissionsrückgänge zwar ausreichend waren, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren 2021 bis 2023 einzuhalten – dass aber die Geschwindigkeit der Minderung nicht ausreicht, um das gesetzlich festgelegte Klimaziel für das Jahr 2030 von 65 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu erreichen.

Die Reform des EU-Emissionshandels hat die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 und einer Netto-Treibhausgasneutralität bis 2050 zum Ziel.

Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)


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Schlagworte zum Thema:  Gesetzgebung, Dekarbonisierung