CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer

Der sogenannte CO2-Preis steigt im neuen Jahr von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Geschätzt wird ein Preisanstieg beim Heizöl um etwa zwei Cent pro Liter – das betrifft Mieter und Vermieter.

Nach 45 Euro im vergangenen Jahr steigt der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) ab dem 1.1.2025 auf 55 Euro pro Tonne auf den bisherigen Höchstwert. Damit verteuern sich auch Erdgas und Heizöl.

Wer mit Gas heizt, zahlt laut Vergleichsportal Verivox durch den höheren CO2-Preis rund 0,22 Cent mehr pro Kilowattstunde. Hochgerechnet auf den Heizbedarf eines Einfamilienhauses mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas seien das rund 43 Euro mehr pro Jahr. Zu Heizöl sagte der Geschäftsführer des Portals HeizOel24, Oliver Klapschus, ohne große geopolitische Krisen oder Katastrophen bestehe aus aktueller Sicht kein Grund, dass die Heizölpreise um mehr als  zehn Cent nach oben und unten schwanken. Die Erhöhung der CO2-Bepreisung spiele bei der Preisprognose nur eine untergeordnete Rolle. Der Aufschlag liege im Bereich einer normalen Wochenschwankung der Heizölpreise.

Bei Mietwohnungen werden die Kosten für den CO2-Preis zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto größer ist der Anteil, den die Immobilieneigentümer übernehmen müssen.

Online-Rechner: Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten

Am 1.1.2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern regelt, gestaffelt über zehn Stufen: Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen fünf Prozent und 100 Prozent (bei sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – Vermieter jeweils den Rest.

Zur Berechnung der anfallenden Kosten hat die Bundesregierung ein kostenloses Online-Tool bereitgestellt. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Mietwohnungen mit Zentralheizung

"Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die auch Auskunft über die Höhe der vom Brennstoff verursachten CO2-Emissionen gibt", erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. "Der Vermieter ermittelt dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern und berücksichtigt diese in der Heizkostenabrechnung."

Mietwohnungen mit Etagenheizung oder vermietete Einfamilienhäuser

Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. "Die müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken", so Amaya. Vermieter haben dann zwölf Monate Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich.

Der Online-Rechner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fragt Verbrauch, CO2-Preis und Emissionsfaktor ab, Faktoren, die auf der Brennstoffrechnung stehen müssen. Das Tool berücksichtigt auch Sonderfälle wie Gasherde ohne eigenen Zähler oder wenn der Denkmalschutz entgegensteht.

Online-Tool "Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten"

Ausnahmen von der CO2-Aufteilung

Schränken staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich ein, müssen sie sich weniger stark oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei geht es zum Beispiel um Denkmalschutzvorgaben, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen könnten. Oder auch die Lage in Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt.

In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen. Auf Vermieter kann hier ein Mehraufwand zukommen, da Angaben zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß gemacht werden müssen. Für jedes Haus muss ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist.

CO2-Preis-Aufteilung: So kam es zum Stufenmodell

Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen, die helfen soll, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken. Bis Ende 2022 ging das allein auf Kosten der Mieter.

Die Bundesregierung brachte im Mai 2022 das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern auf den Weg. Die Koalitionsparteien einigten sich am 9.11.2022 im Ausschuss für Bauen und Wohnen auf das Stufenmodell. Der Bundestag beriet den entsprechenden Entwurf am 10.11.2022 abschließend; am 25.11.2022 billigte der Bundesrat den Beschluss. Das Gesetz trat am 1.1.2023 in Kraft.

Auf eine Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern hatten sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag verständigt. Ursprünglich war geplant, bereits zum 1.6.2022 ein Stufenmodell einzuführen, ersatzweise zumindest eine hälftige Teilung.

Am 8.7.2022 forderte der Bundesrat in einer Stellungnahme, dass zur Ermittlung der CO2-Kosten ein Bedarfsausweis herangezogen werden solle, der dem jeweiligen Gebäude eine bestimmte energetische Qualität zuweist – und nicht die Einstufung aufgrund des tatsächlich abgerechneten Verbrauchs. Das war auch eine der Forderungen in den Stellungnahmen der Sachverständigen bei einer Anhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 26.9.2022. Die Bundesregierung stellte in Aussicht, perspektivisch prüfen zu lassen, ob das Modell auf Daten zum CO2-Ausstoß, den die Versorger erheben müssten, in den Energieausweisen umgestellt werden kann.

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)

Nicht-Wohngebäude: Stufenmodell ab 2025?

Bei Nichtwohnhäusern – etwa Gebäuden mit Geschäften und Büros – gilt eine "50-50-Regelung", es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es vertraglich anders. Bis Ende 2025 soll dann auch hier ein Stufenmodell eingeführt werden. Im Gesetz ist vorgesehen, dass dafür bis Ende 2024 die erforderlichen Daten erhoben werden sollen.

Informationspflicht für Brennstofflieferanten

Brennstofflieferanten haben eine Informationspflicht, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können.

Der CO2-Preis – so geht es weiter

Der Handel mit den CO2-Verschmutzungsrechten (Emis­si­ons­han­del) startete am 1.1.2021 mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne und soll wirken wie eine Steuer. Bis 2025 werden die Zertifikate schrittweise mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikate-Preis durch Versteigerungen ermittelt – wobei ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

Eigentlich sollte die CO2-Abgabe schon ab Januar 2023 steigen. Das hat die Bundesregierung aber wegen der Energiekrise und der hohen Inflation ausgesetzt: Die Erhöhung – eigentlich waren 40 Euro geplant, im Haushaltsstreit hatte sich die Ampel aber auf 45 Euro geeinigt – kam dann erst zum 1.1.2024. Damit verschob sich jede weitere Anhebung um ein Jahr.

EU-weit gab es schon einen Emissionshandel. Damit das System national umgesetzt werden konnte, musste das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert werden – dem hatten Bundestag und Bundesrat im Oktober 2020 zugestimmt. Neben dem CO2-Preis greift das verschärfte Bundes-Klimaschutzgesetz, das Treibhausgas-Budgets vorschreibt. Die Regelungen sollen unbefristet gelten und bis zum 30.9.2026 evaluiert werden.

Ab 2027 gibt es dann einen Paradigmenwechsel: Es wird EU-weit ein CO2-Emissionshandel für Gebäudewärme und den Verkehrssektor eingeführt. Der CO2-Preis bildet sich dann am Markt. In einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) heißt es, aufgrund der strikten europäischen Emissionsobergrenzen und teilweise geringen Fortschritte bei der Dekarbonisierung in Europa werde erwartet, dass der CO2-Preis für Kraft- und Brennstoffe deutlich steige. Studien zufolge seien Preise von 200 Euro je Tonne möglich.

Wann kommt ein Klimageld?

Die Milliarden-Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), einen Sondertopf des Bundes. Aus diesem werden Projekte zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien finanziert – etwa für den Heizungstausch. Aus den steigenden Einnahmen könnte ein Klimageld für Bürger finanziert werden, als Ausgleich zu den steigenden CO2-Preisen. Die gescheiterte Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte das im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, aber nicht verwirklicht.

Die Bundesregierung hatte angekündigt, noch bis Jahresende 2024 die technische Möglichkeit zu schaffen, direkt Geld an die Bürger auszuzahlen. Über konkrete Leistungen muss die künftige Bundesregierung entscheiden.


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Schlagworte zum Thema:  Klimawandel, Heizkosten