Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht Bauregeln
Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hat am 22. Oktober einfachere Vorschriften am Bau beschlossen. Den Angaben zufolge sollen mehrere Gesetze geändert werden.
Anlass für die Reformen ist unter anderem Kritik der Europäischen Kommission an den Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung, wie Innenminister Christian Pegel (SPD) mitteilte.
Kleine Bauvorlagenberechtigung für Wohnungen
Die Landesregierung hat laut Pegel beschlossen, dass künftig nicht mehr nur Architekten und Bauingenieure Bauanträge einreichen dürfen, sondern auch bestimmte Handwerksmeister und Techniker. Darauf hätten sich im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung die Länder mit dem Bund verständigt. Damit wird der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert.
Die sogenannte Kleine Bauvorlagenberechtigung gibt es schon in mehreren Bundesländern. Dort dürfen Bau-Handwerksmeister unter anderem Bauanträge für Häuser mit bis zu zwei Wohnungen einreichen.
Mehr Solarmodule auf Dächern möglich
Weitere Änderungen wurden im Sinne der Energiewende auf den Weg gebracht, wie Pegel erklärte: "So werden Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Meter Höhe und bis drei Meter Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern." Für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen die Abstände zum Nachbarn verringert werden, was mehr Module auf Reihen- und Doppelhäusern ermöglichen soll.
Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Metern Höhe und bis drei Metern Breite sollen künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. Dies schafft Planungsklarheit für Bauwillige und bei der Verfassung von Entwürfen.
Aufstockung von Wohngebäuden ohne Stellplatzpflicht
Wenn Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachs geschaffen werden, sollen künftig keine zusätzlichen Stellplätze mehr nötig werden. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens werde auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert.
Die Pflicht zum Bau von Kinderspielplätzen soll künftig entfallen, wenn dafür zweckgebunden Geld an die Gemeinde gezahlt wird.
Bauanträge: Vereinfachte Genehmigungsverfahren
Die Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen sollen im vereinfachten Genehmigungsverfahren modifiziert werden – wie das genau aussehen soll, wurde nicht genannt.
"Zusammen mit der Landesbauordnung werden auch entsprechende Änderungen im Architekten- und Ingenieurgesetz und im Bauproduktemarktüberwachungsgesetz nötig", so Pegel. All das werde dazu beitragen, das Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ein Stück weit schneller und einfacher zu gestalten.
Wohnungswirtschaft: "Am Ende zählen Taten"
Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), lobte die Kabinettsbeschlüsse als "wichtige und richtige Schritte", um das bezahlbare Bauen im Land zu beschleunigen.
Im Zusammenhang mit verkürzten Fristen für vereinfachte Genehmigungsverfahren könne in besonders nachgefragten Regionen rasch Wohnraum geschaffen werden. "Am Ende zählen aber nicht Absichten, sondern Taten", sagte Breitner. "Insofern werden wir genau darauf achten, wie die Umsetzung der Ankündigungen in der Praxis erfolgt. Wir hoffen darauf, denn das sind gute Ansätze."
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