Der sogenannte CO2-Preis steigt im neuen Jahr von 45 auf 55 EUR pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Geschätzt wird ein Preisanstieg beim Heizöl um etwa 2 Cent pro Liter – das betrifft Mieter und Vermieter.
Nach 45 EUR im vergangenen Jahr steigt der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) ab dem 1.1.2025 auf 55 EUR pro Tonne auf den bisherigen Höchstwert. Damit verteuern sich auch Erdgas und Heizöl.
Wer mit Gas heizt, zahlt laut Vergleichsportal Verivox durch den höheren CO2-Preis rund 0,22 Cent mehr pro Kilowattstunde. Hochgerechnet auf den Heizbedarf eines Einfamilienhauses mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas seien das rund 43 EUR mehr pro Jahr. Zu Heizöl sagte der Geschäftsführer des Portals HeizOel24, Oliver Klapschus, ohne große geopolitische Krisen oder Katastrophen bestehe aus aktueller Sicht kein Grund, dass die Heizölpreise um mehr als 10 Cent nach oben und unten schwanken. Die Erhöhung der CO2-Bepreisung spiele bei der Preisprognose nur eine untergeordnete Rolle. Der Aufschlag liege im Bereich einer normalen Wochenschwankung der Heizölpreise.
Bei Mietwohnungen werden die Kosten für den CO2-Preis zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto größer ist der Anteil, den die Immobilieneigentümer übernehmen müssen.
Online-Rechner: Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten
Am 1.1.2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern regelt, gestaffelt über zehn Stufen: Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen 5 % und 100 % (bei sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – Vermieter jeweils den Rest.
Zur Berechnung der anfallenden Kosten hat die Bundesregierung ein kostenloses Online-Tool bereitgestellt. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Mietwohnungen mit Zentralheizung
"Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die auch Auskunft über die Höhe der vom Brennstoff verursachten CO2-Emissionen gibt", erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. "Der Vermieter ermittelt dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern und berücksichtigt diese in der Heizkostenabrechnung."
Mietwohnungen mit Etagenheizung oder vermietete Einfamilienhäuser
Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. "Die müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken", so Amaya. Vermieter haben dann 12 Monate Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich.
Der Online-Rechner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fragt Verbrauch, CO2-Preis und Emissionsfaktor ab, Faktoren, die auf der Brennstoffrechnung stehen müssen. Das Tool berücksichtigt auch Sonderfälle wie Gasherde ohne eigenen Zähler oder wenn der Denkmalschutz entgegensteht (Online-Tool: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1).
Ausnahmen von der CO2-Aufteilung
Schränken staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich ein, müssen sie sich weniger stark oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei geht es z. B. um Denkmalschutzvorgaben, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen könnten. Oder auch die Lage in Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt.
In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen. Auf Vermieter kann hier ein Mehraufwand zukommen, da Angaben zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß gemacht werden müssen. Für jedes Haus muss ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist; ersatzweise zumindest eine hälftige Teilung.
Nicht-Wohngebäude: Stufenmodell ab 2025?
Bei Nichtwohnhäusern – etwa Gebäuden mit Geschäften und Büros – gilt eine "50-50-Regelung", es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es vertraglich anders. Bis Ende 2025 soll dann auch hier ein Stufenmodell eingeführt werden. Im Gesetz ist vorgesehen, dass dafür bis Ende 2024 die erforderlichen Daten erhoben werden sollen.
Informationspflicht für Brennstofflieferanten
Brennstofflieferanten haben eine Informationspflicht, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können.
Der CO2-Preis – so geht es weiter
Der Handel mit den CO2-Verschmutzungsrechten (Emissionshandel) startete am 1.1.2021 mit einem fixen CO2-Preis von 25 EUR pro Tonne und soll wirken wie eine Steuer. Bis 2025 werden die Zertifikate schrittweise mit einem auf 55 EUR ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikate-Preis durch Versteigerungen ermittelt – wobei ein Preiskorridor von 55 EUR bis 65 EUR pro To...