Vermieter muss beim Einbau einer neuen Heizung Fristen beachten

Will der Vermieter eine neue Heizungsanlage einbauen, muss er dies den Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in schriftlicher Form mitteilen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Die Mieter haben bis zum Ablauf des auf diese Ankündigung folgenden Monats Zeit, dem Vermieter Gründe darzulegen, warum sie die Modernisierung nicht akzeptieren können. Alternativ kann der Vermieter mit seinen Mietern eine Vereinbarung über die Modernisierung der Heizung treffen. In diesem Fall kann von den gesetzlichen Anforderungen an die Frist und die Form der Ankündigung abgewichen werden.
Soll eine defekte Heizung nicht modernisiert, sondern lediglich durch ein gleichwertiges Modell ersetzt werden, muss der Vermieter dies zwar ebenfalls rechtzeitig ankündigen. Er ist hierbei jedoch weder an eine bestimmte Frist noch an eine bestimmte Form gebunden. Welche Frist als angemessen gilt, richtet sich nach der tatsächlichen Beeinträchtigung der Mieter durch den Heizungsaustausch. Sie wird in einem warmen Sommer daher kürzer als in einem kalten Winter sein. Sollte der sofortige Heizungsaustausch zwingend erforderlich sein, darf die Ankündigung auch unterbleiben.

dpa

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