Vermieter muss beim Einbau einer neuen Heizung Fristen beachten
Die Mieter haben bis zum Ablauf des auf diese Ankündigung folgenden Monats Zeit, dem Vermieter Gründe darzulegen, warum sie die Modernisierung nicht akzeptieren können. Alternativ kann der Vermieter mit seinen Mietern eine Vereinbarung über die Modernisierung der Heizung treffen. In diesem Fall kann von den gesetzlichen Anforderungen an die Frist und die Form der Ankündigung abgewichen werden.
Soll eine defekte Heizung nicht modernisiert, sondern lediglich durch ein gleichwertiges Modell ersetzt werden, muss der Vermieter dies zwar ebenfalls rechtzeitig ankündigen. Er ist hierbei jedoch weder an eine bestimmte Frist noch an eine bestimmte Form gebunden. Welche Frist als angemessen gilt, richtet sich nach der tatsächlichen Beeinträchtigung der Mieter durch den Heizungsaustausch. Sie wird in einem warmen Sommer daher kürzer als in einem kalten Winter sein. Sollte der sofortige Heizungsaustausch zwingend erforderlich sein, darf die Ankündigung auch unterbleiben.
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Nun plane ich also eine neue Heizung nach aktuellem technischen Stand, maßgeschneidert auf das Projekt, durch einen Fachmann wie einem Projektanten für Haustechnik. Es erfolgt nun eine Ausschreibung der Anlage. Der Projektant prüft nun die Angebote und es könnte die Auftragsvergabe erfolgen. Aber halt nun muss ich mit 3 Monaten Frist meinen Mietern eine Zustimmung abverlangen. Natürlich hat hier jeder eine andere Meinung und einer will keine neue Heizung. Nach 3 Monaten kann ich also entweder mit einer neuen Projektierung anfangen oder alles beim alten lassen und mir eine Strafe wegen der noch immer betriebenen alten Heizung einfangen. Übrigens die Angebote sind inzwischen nicht mehr gültig, da in der Regel die Handwerker nur 4 Wochen an ihr Angebot gebunden sind, falls keine Auftragsvergabe erfolgt.
Nun stellen Sie sich noch eine Eigentumswohnanlage vor. Die Eigentümer beschließen die energetische Sanierung oder nur den Einbau einer modernen Heizungsanlage. Zwei oder drei Mieter können nun den Beschluss einer Eigentümerversammlung wieder kippen? Das glaube ich nicht.
Welcher Jurist hat den diesen Blödsinn wieder erarbeitet.
es geht nur darum, dem Mieter die ungefähren Pläne darzulegen sowie einen Kostenrahmen. Und zwar bevor eine Ausschreibung erfolgt... auch wenn das die Sache für Vermieter nur bis zu einem gewissen Gerade einfacher macht.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Online Redaktion Immobilien