Haus richtig gegen Elementarschäden versichern

Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch: Vor all diesen Gefahren schützt weder eine Wohngebäude- noch eine Hausratversicherung, um die finanziellen Folgen zu mildern. Beide lassen sich aber um den entsprechenden Schutz erweitern: die Elementarschadenversicherung. Worauf Hauseigentümer bei Vertragsschluss achten sollten.
Wann leistet eine Elementarschadenversicherung?
Bei Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer und Leitungswasser verursacht wurden, greift die Wohngebäudeversicherung. Steht das Haus aber nach sintflutartigem Regen, Hochwasser oder Überschwemmungen unter Wasser, braucht es zusätzlich einen Baustein für Elementarschäden.
"Dieser Versicherungsschutz leistet auch bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Schneedruck, Lawinenabgänge oder Rückstau, wenn Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt und aus Toilette, Dusche und Waschbecken sprudelt", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Schäden durch Sturmfluten sind regelmäßig nicht mit abgedeckt, es gibt aber vereinzelte Versicherer, die dieses Szenario einschließen.
Wichtig: Die Naturgewalten, vor deren Schäden Immobilieneigentümer sich schützen wollen, sollten ausdrücklich in der Police aufgeführt sein. "Der Schutz ergibt sich allein aus den Vertragsbedingungen", sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV).
Elementarschäden: Diese Kosten sind abgedeckt
In der Regel übernimmt die Elementarschadenversicherung die Kosten für Reparaturen und Aufräumarbeiten bis hin zum Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes oder der beschädigten Gebäudeteile. Zudem werden, falls das Gebäude eine Zeit lang nicht bewohnbar sein sollte, Hotelkosten übernommen. Auch diese Leistungen sollten exakt in den Unterlagen beschrieben sein.
Wer zusätzlich zum Gebäude auch sämtliches bewegliches Inventar vor Elementargefahren schützen will, benötigt den Zusatzbaustein für Elementarschäden nicht nur bei der Wohngebäudeversicherung, sondern auch bei der Hausratversicherung.
Elementarschadenvertrag: Was ist zu beachten?
Die Elementarschadenversicherung wird laut BdV-Vorstand Rehmke nur in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Die Policen können bei Bedarf erweitert werden, üblicherweise über eine höhere Prämie. Nur einzelne Naturrisiken abzusichern, ist nicht möglich.
Verbraucherschützerin Weidenbach rät, vor dem Abschluss im Versicherungsschein nachzuprüfen, ob der bestehende Vertrag bereits Naturgefahren einschließt. Falls nicht, sollte das Risiko für die einzelne Immobilie abgeschätzt und entschieden werden, ob der Zusatzbaustein sinnvoll ist.
- Für die Hausratversicherung lohnt er sich tendenziell, wenn besonders teures Inventar Schaden nehmen oder eine zerstörte Einrichtung nicht ohne Weiteres auf eigene Kosten erneuert werden könnte.
- Für die Wohngebäudeversicherung kann er – besonders in gefährdeten Gebieten – existenziell sein.
Gefährdungsklassen: Karten und Tools
Um das konkrete Risiko für einen Schadenfall einschätzen zu können, müssen Hauseigentümer wissen, wie wahrscheinlich der Eintritt bestimmter Naturgefahren in der Wohngegend ist. Dabei geht es insbesondere um Starkregen- und Hochwasserereignisse. Anhaltspunkte dafür gibt es unter anderem in den sogenannten Risiko- und Gefahrenkarten der Bundesländer.
Im Rahmen der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) eine Kartenanwendung im Internet freigegeben. Die Karte zeigt die Hochwassergefahren und das Hochwasserrisiko und bildet eine Schnittstelle zu den Karten der zuständigen Behörden der Länder.
Zudem können Verbraucher das Online-Tool "Hochwasser-Check" der Versicherer nutzen, um zu sehen, wie gefährdet das Eigenheim durch Starkregen und Überschwemmung ist. Die einzelnen Regionen sind auf Basis des Zonierungssystems für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken (ZÜRS Geo) in verschiedene Gefährdungsklassen eingeordnet. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind mehr als 22 Millionen Adressen enthalten.
Welche Versicherung passt am besten?
Die Wahl der Versicherung sollte dem Verbraucherportal Finanztip zufolge an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden. Entscheidend sei, dass sämtliche möglichen Risiken von der Police abgedeckt werden – in Küstennähe also etwa auch die Sturmflut.
Die Versicherungssumme "sollte so bemessen sein, dass im Schadenfall die vollständigen Reparaturkosten gedeckt sind – inklusive Wiederaufbau des Gebäudes und der Beseitigung von Schäden durch Wasser, Schlamm oder Erdrutsche", rät Finanztip-Versicherungsexpertin Henriette Neubert. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Wert eines Hauses infolge allgemeiner Wertsteigerungen oder durch Umbauten, Erweiterungen und Sanierungen steigen kann.
Laut Finanztip schließen gute Versicherungen zudem grobe Fahrlässigkeit, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Kosten für die Dekontamination des Erdreichs sowie Wasserzu- und Wasserableitungsrohre auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes mit in den Schutz ein.
Wichtig: Manche Versicherer sehen Höchstgrenzen für die Entschädigung vor.
Außerdem wichtig: Wer den Anbieter wechselt, sollte sich vor der Kündigung des akten Vertrags die Deckungszusage der neuen Versicherung besorgen, damit der Schutz nahtlos gewährleistet ist. Und: Ist die Immobilie noch nicht abgezahlt, muss die Bank einer Vertragskündigung der Wohngebäudeversicherung regelmäßig zustimmen. Dafür sollte eine Bearbeitungszeit eingeplant werden.
Chancen auf Elementarschutz?
Nach Angaben von Anja Käfer-Rohrbach vom GDV sind grundsätzlich mehr als 90 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versicherbar. Theoretisch zumindest. Denn: "Der Versicherer entscheidet individuell, welche Risiken er aufnehmen kann und welche nicht", sagt Anja Käfer-Rohrbach vom GDV. Weil der Elementarschutz bislang keine Pflichtversicherung ist, kann das für Eigentümer heißen, unter Umständen keine Police zu erhalten.
Schlechte Karten haben Eigentümer, deren Haus schon einmal von einem Elementarschaden betroffen war. "Sie werden eventuell gar keinen neuen Versicherungsschutz mehr bekommen", ergänzt Rehmke vom BdV. Seiner Erfahrung nach haben Eigentümer, deren Immobilie in einem gefährdeten Gebiet für bestimmte Naturgefahren liegt, ebenfalls Probleme. Zusätzlicher Elementarschutz wird hier häufig nur gegen sehr hohe Prämien und Selbstbeteiligungen angeboten.
Prämien für die Elementarschadenversicherung
Die Verbraucherschützer empfehlen, vor Vertragsschluss mindestens drei Angebote für den Zusatzbaustein Elementargefahren einzuholen. Der Preis allein sollte nicht den Ausschlag für den Vertragsabschluss geben, sagt Weidenbach. Vielmehr müsse das Gesamtpaket stimmen. Dazu gehöre auch die von manchen Versicherern verlangte Selbstbeteiligung. Sie kann etliche Tausend Euro betragen. Die müssen Eigentümer für den Schadenfall in der Hinterhand haben.
Auch schreiben verschiedene Anbieter den Versicherungsnehmern vor, bessere Maßnahmen zum Schutz der Immobilie vorzunehmen. Etwa den Einbau von Rückstauklappen oder Aufkantungen, um die Dichtheit des Hauses zu verbessern. Wegen der individuellen Einstufung der Gebäude variieren die Prämien stark. Mit einigen Hundert Euro Aufschlag auf die Wohngebäudeversicherung ist immer zu rechnen – eine Orientierung bietet hier unter anderem der Preis-Leistungsvergleich 2024 der Stiftung Warentest. Bei der Hausratversicherung sind deutlich geringere Aufschläge für den Zusatzbaustein Elementarschäden zu erwarten.
Verbraucherzentrale NRW: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
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