Elementarschadenversicherung für Immobilieneigentümer

Die Starkregen-Katastrophen im Ahrtal und in anderen Teilen Deutschlands haben den Trend zu einer umfangreicheren Elementarschadenversicherung für Gebäude deutlich befeuert. Bei Abschluss sollten aber einige Faktoren beachtet werden. Tipps für Immobilieneigentümer.

Im Jahr 2021 hatten Versicherer nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) durch das Extremwetterereignis "Bernd" das höchste Schadensaufkommen ihrer Geschichte. Bundesweit summierten sich Schäden durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Starkregen allein in der Sachversicherung auf elf Milliarden Euro.

Wichtig für Immobilieneigentümer ist daher mehr denn je ein richtiger und an die Klimakrise angepasster Versicherungsschutz. Für Gebäude, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden, werden Wohngebäudeversicherungen angeboten. Für Gewerbeimmobilien gibt es gewerbliche Gebäudeversicherungen.

Wetterphänomene: ausreichend versichert?

Extremwetter führt in vielen Regionen zu Hitzegewittern, Starkregen und Überschwemmungen. Da die ausgedörrten Böden das Wasser nicht schnell genug aufnehmen können, strömt Wasser dann überirdisch in Keller und Wohn- und Büroräume. Wer dann nicht versichert ist, muss den Schaden selbst zahlen.

Staatliche Gelder (zum Beispiel Aufbauhilfegesetz 2021) sind an Bedingungen geknüpft. Sie werden oft nur an jene gezahlt, die sich erfolglos um eine Police bemüht haben oder denen eine Police zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wird. Laut GDV sind bisher im Bundesschnitt aber nur 50 Prozent der Häuser gegen Wetterphänomene wie Starkregen und Hochwasser versichert. Immobilieneigentümer sollten sich daher fragen, ob ihr Schutz zu den sich verändernden Risiken durch die Klimakrise passt und ob auch Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen mitversichert sind.

Elementarschadenversicherung im Trend

Als Ergänzung bieten Gebäudeversicherungen die erweiterte Elementarschadenversicherung an. Sie schützt vor finanziellen Folgen am Gebäude bei Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Müssen Gebäude im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt die Versicherung den Bau eines gleichwertigen Objekts.

Da derzeit ein Großteil der Schäden nach dem Extremwetterereignis "Bernd" im Juli 2021 noch nicht abschließend reguliert ist, steht eine Beurteilung über das wirkliche Schadensaufkommen seitens der Versicherer noch aus. Mit Beitragserhöhungen bei Gebäude- und Wohngebäudeversicherungen ist daher frühestens im Jahr 2023 zu rechnen. Der Starkregen im Ahrtal hat den bestehenden Trend zu einer umfangreicheren Elementarschaden-Abdeckung aber deutlich befeuert.

Erweiterte Elementarschadenversicherung: To-Dos

Bevor Eigentümer eine erweiterte Elementarschadenversicherung abschließen, sollten sie prüfen, ob ihre Immobilie Naturgefahren ausgesetzt ist. Um das Risiko besser einzuschätzen, stellt etwa der GDV kostenlos das Onlinetool "Hochwasser-Check" zur Verfügung. Um das Risiko von Überschwemmungen realistisch einzuschätzen und richtige Schutzmaßnahmen umzusetzen, bietet das Kölner Hochwasser Kompetenz Centrum (HKC) einen "Hochwasserpass" an.

Auf der Webseite des HKC-Kompetenzzentrums können Immobilieneigentümer in vier Minuten kostenlos einen Onlinefragebogen ausfüllen und per Selbstauskunft den Ist-Zustand des Gebäudes beschreiben. Danach erhalten sie eine Kurzbewertung für ihr Objekt. Das ist aber noch nicht der Hochwasserpass. Für eine detaillierte Bewertung können kostenpflichtig bundesweit Sachkundige kontaktiert werden, die vor Ort die Überflutungsgefahren erkennen und Präventionsempfehlungen geben, die gegebenenfalls die Beitragshöhe der Police reduzieren. Der Sachkundige stellt am Ende den Hochwasserpass aus. Nach Angaben der Greensurance Stiftung für Mensch und Umwelt fallen für Privatgebäude einmalige Kosten ab etwa 550 Euro an.

Einige Versicherer (zum Beispiel Waldenburger, Ostangler Brandgilde) zahlen nach einem Schadensfall den Pass. Auch Städte und Gemeinden, wie etwa die Kampagne "Bonn Unter" der Stadt Bonn, bieten Immobilieneigentümern über Portale Informationen an, wie sie selbst gegen Hochwasser- und Starkregenschäden vorsorgen können.

Fünf Versicherungs-Tipps für Immobilieneigentümer

1. Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie hochwassergefährdet ist.

Nutzen Sie dafür den Naturgefahren-Check und Hochwasser-Check des GDV oder den Onlinefragebogen des HKC. Für eine detaillierte Bewertung des Gebäudes und die Ausstellung des Hochwasserpasses können Sie einen Sachkundigen beauftragen. Unter Hochwasser-Pass "Wer kann mir helfen?" finden Sie bundesweit solche Sachkundigen. Die kosten Geld. Informieren Sie sich daher, ob es in Ihrer Region kommunale Einrichtungen gibt, die den Hochwasser-Pass kostenlos anbieten. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob er (etwa nach einem Schaden) den Hochwasser-Pass finanziert.  

2. Achten Sie darauf, dass in gefährdeten Gebieten, auch bei bestehenden Policen,  Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Starkregen mitversichert sind.

Prüfen Sie bei Gebäudeversicherungen, ob die Police neben dem vollen Schutz bei grober Fahrlässigkeit zum Beispiel die Erstattung folgender Kosten vorsieht:

  • Mehrkosten, die beim Wiederaufbau entstehen, weil behördliche Auflagen heute oft strenger sind als zum ursprünglichen Bauzeitpunkt.
  • Dekontamination des Erdreichs zum Beispiel durch auslaufendes Heizöl oder Brandschutt, damit keine Verseuchung des Grundwassers droht.
  • Überspannung, wenn der Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt, sondern in eine Überlandleitung und dadurch die Haustechnik (zum Beispiel die Elektronik der Zentralheizung oder die Smart-Home-Anlage) lahmgelegt wurde.
  • Bewegungs- und Schutzkosten, wenn zum Beispiel nach einem Schaden das Mobiliar monatelang ausgelagert werden muss.
  • Abbruch- und Aufräumkosten, zum Beispiel Aufräumkosten für entwurzelte Bäume oder Mehrkosten für die Beseitigung von Restwerten. In vielen älteren Verträgen fehlen einige dieser wesentlichen Deckungen.

3. Klären Sie, ob auch Hotelkosten und Mietausfall mitversichert sind.

4. Achten Sie darauf, dass Ihre Photovoltaikanlage nicht nur im Vertrag genannt, sondern auch versichert ist, zum Beispiel bei Schäden durch:

Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Überstrom, Luftfahrzeuge, Leitungswasser, typische Naturgefahren (zum Beispiel Sturm, Hagel oder Schneedruck).

5. An- oder Umbauten erhöhen den Wert der Immobilie. Sie sind nur bis zum Ende des Versicherungsjahres durch die Police gedeckt.

Wenn Sie in den vergangenen Jahren An- oder Umbauten an Ihrer Immobilie vorgenommen haben, sollten Sie diese Wertsteigerung dem Versicherer nachmelden. Das gilt zum Beispiel für Anbauten, Wintergärten oder Nebengebäude wie Garagen. Sie sollten im Vertrag stehen. Im Schadensfall laufen Sie sonst Gefahr, unterversichert zu sein.


Der Beitrag stammt aus der Ausgabe 10/2022 des Fachmagazins "Immobilienwirtschaft".


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