Hochwasser: Schäden am Wohngebäude von der Steuer absetzen

Hochwasserschäden an Wohngebäuden werden in der Regel nur über eine Elementarschutzversicherung ersetzt. Viele Eigentümer und private Vermieter bleiben auf den Kosten für Reparaturen sitzen – manches lässt sich von der Steuer absetzen.

Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) ist nur etwa jedes zweite Haus in Deutschland mit einer Elementarschadenversicherung ausgestattet, die für etwaige Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung aufkommen würde.

Viele Betroffene müssen Hochwasserschäden auf eigene Kosten reparieren lassen und den Hausrat entsprechend ersetzen. Einige der anfallenden Kosten können zumindest einen Steuervorteil mit sich bringen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin.

Private Vermieter: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Hinterlässt ein Hochwasser Schäden an einem vermieteten Haus, müssen grundsätzlich Vermieter beziehungsweise Eigentümer dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten können aber laut Lohi als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie nicht von der Versicherung getragen wurden. Wird dadurch der alte Zustand wiederhergestellt, können die Kosten sofort abgesetzt werden.

Wird der Zustand der Immobilie durch die baulichen Maßnahmen sogar verbessert, müssen die Kosten über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Im Katastrophenfall ist unter Umständen eine Sonderabschreibung möglich.

Wie Mieter Schäden am Hausrat steuerlich absetzen können

Bei Schäden am Gebäude sind Mieter raus. Doch es können erhebliche Kosten entstehen, wenn der Hausrat zerstört wird und die erforderliche Versicherung fehlt. Die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Instandsetzung existenzieller Hausratsgegenstände können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden, wenn sie über dem zumutbaren Eigenanteil liegen. Der ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand ist.

Zu den existenziellen Hausratsgegenständen zählen laut Lohi zum Beispiel Einrichtungs-, Elektro- und Haushaltsgegenstände sowie Kleidungsstücke. Teure Luxusmarken und Luxusgegenstände, wie Schmuck oder Kunstwerke, erkennt das Finanzamt nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen an.

Hauseigentümer: Instandsetzungen und Reparaturen

Für Hausrat gilt bei Hauseigentümern dasselbe wie bei Mietern. Dazu kommen Schäden am Gebäude. Nach einem Hochwasser können die Kosten für Instandsetzungen und Reparaturen an existenziell wichtigen Bereichen des Gebäudes ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, so der Verein.

Demnach ist auch der Austausch einer defekten Heizungsanlage oder von Kellerfenstern absetzbar. Die Kosten für die Wiederherstellung von Terrasse, Garten oder Garage sind ausgenommen.

Abzugsfähige Ausgaben: Kürzungen und Fristen

Wer Versicherungsleistungen, Spendengelder oder eine steuerfreie Unterstützung des Arbeitgebers erhalten hat, muss diese Zahlungen von den abzugsfähigen Ausgaben abziehen. Das Finanzamt kürzt den angesetzten Betrag dann noch einmal um die zumutbare Eigenbelastung, die bei bis zu sieben Prozent des Bruttoeinkommens liegt, wie Lohi mitteilt.

Um die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen zu können, müssen die Reparaturarbeiten spätestens drei Jahre nach der Katastrophe abgeschlossen sein.

Ist die zumutbare Belastungsgrenze nicht überschritten, können Eigentümer die Kosten für Räumung, Entsorgung, Gutachten, Reparaturen und Wiederherstellung zumindest als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich in Abzug bringen. Ein Fünftel der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten kann so bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro vom Finanzamt anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Rechnung nicht bar beglichen wurde.

Tipp: So kommt die Steuerentlastung früher

Problem der genannten Steuerentlastungen: Sie alle kommen nicht sofort, sondern frühestens mit dem Einkommensteuerbescheid im Folgejahr zum Tragen. Bei der Schadensbeseitigung hilft das zunächst wenig. Wer früher vom Steuervorteil profitieren will, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und die geschätzten außergewöhnlichen Belastungen oder Werbungskosten bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen vermerken lassen, rät die Lohi.

So wird monatlich weniger Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen, es steht mehr Geld für Reparaturen und Wiederbeschaffungen zur Verfügung. Als Geldgeschenk sei das nicht zu verstehen, eher als Vorschuss: Der vorzeitig gewährte Steuervorteil wird im Steuerbescheid des Folgejahres verrechnet.

BBSR-Webtool beurteilt Risiken für Immobilien

Damit Immobilieneigentümer Risiken und mögliche Schäden für ihre Gebäude besser abschätzen können, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die geodatenbasierte BBSR-Web-Anwendung "GIS-ImmoRisk Naturgefahren" online gestellt.

Neben Eigentümern der öffentlichen Hand und der gewerblichen Immobilien- und Wohnungswirtschaft sind vor allem Privateigentümer bei der Entwicklung des Tools berücksichtigt worden. In Zusammenarbeit mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis – darunter der Deutsche Wetterdienst und das Karlsruher Institut für Technologie – soll die Anwendung regelmäßig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Anforderungen angepasst werden. 

Hintergrund für die Entwicklung des Tools ist laut BBSR die wachsende Anzahl wetterbedingter Schadensereignisse als Folge des fortschreitenden Klimawandels. Demnach führen Sturm, Hagel oder Starkniederschlag in Deutschland bereits jetzt jedes Jahr zu Sachschäden an Gebäuden in Höhe mehrerer Milliarden Euro. Vor allem in den Großstädten nehme außerdem die Belastung durch Extremhitze im Sommer zu.

Extremwetter-Strategien für resilientere Immobilien

Insgesamt haben Schäden an Immobilien durch Extremwetter in Deutschland in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich zugenommen. Und nicht alles ist von Versicherungen abgedeckt, indirekte Schäden – wie etwa Mietausfälle – schon gar nicht, wie eine Studie der Irebs International Real Estate Business School (Universität Regensburg) im Auftrag der BF.direkt AG zeigt.

Wie sich Unwetter und Naturkatastrophen auf Immobilien auswirken, ist regional unterschiedlich. Die Studie rät speziell institutionellen Immobilieninvestoren eine regionale Einschätzung und das aus dem Klimawandel resultierende lagespezifische Risiko für die Immobilie zu erfassen und Anlageschwerpunkte an die Gefahrenlage anzupassen. Auch bautechnisch könnten Immobilien gegen Naturgefahren geschützt werden. Hier ist laut Studie allerdings eine fundierte Kosten-Nutzen-Abwägung schwierig, da Prognosen mit Unsicherheiten behaftet sind – der Nutzen teurer bautechnischer Vorkehrungen zeigt sich teilweise erst in ferner Zukunft.

Irebs-Studie "Naturgefahren und Immobilienwerte in Deutschland"


Das könnte Sie auch interessieren:

Wer haftet bei Sturmschäden: Eigentümer oder Verwalter?

Elementarschäden: Bundesrat drängt auf Pflichtversicherung

Gebäude gegen Elementarschäden versichern: Tipps für Eigentümer


dpa

Schlagworte zum Thema:  Immobilien, Versicherung, Klimawandel