Wärmepumpen: Frist bei Strompreis-Umlagen läuft ab

Hängt eine Wärmepumpe am eigenen Stromzähler, können Wohneigentümer für 2024 rückwirkend Umlagen beantragen. Die Frist läuft Ende Februar 2025 ab, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Um was geht es konkret?

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht in § 22 eine Umlagesenkung für Wärmepumpen vor, die mit einem eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden sind. Eigentümer können rückwirkend für das Jahr eine Entlastung von zwei Strompreis-Umlagen beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Konkret geht es um die KWKG-Umlage – die beläuft sich seit dem 1.1.2024 auf 0,275 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) – und die Offshore-Netzumlage (0,656 Ct/kWh), die für den beschriebenen Personenkreis nachträglich auf Null abgesenkt werden soll.

Die Vorschrift im Wortlaut:

§ 22 Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen

(1) Der Anspruch auf Zahlung der Umlagen verringert sich auf null für die Netzentnahme von Strom, der in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Netzentnahmen zum Verbrauch durch Betreiber von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen,

1. die ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder
2. gegen die offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.

Erstattung der Stromkosten: Fristen für Anträge

Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Eigentümer spätestens bis zum 28.2.2025 eine Erstattung der Stromkosten beim Energieversorger beantragen – dafür hielten einige Anbieter vorgefertigte elektronische Formulare oder Musterbriefe beim Kundenservice bereit, so Thomas Zwingmann, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.

Wer die Frist versäumt, kann demnach den Antrag zwar grundsätzlich noch bis zum 31.3.2025 nachholen, bekommt dann aber Zwingmann zufolge im Erfolgsfall keine 100-prozentige Erstattung mehr, sondern nur noch eine 80-prozentige.

§ 22 EnFG: Genehmigung durch EU steht noch aus

Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wärmepumpen-Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden pro Jahr kann sich durch die Entlastung (inklusive Mehrwertsteuer) laut Zwingmanns Berechnungen eine Rückzahlung von etwa 66 Euro ergeben.

Weil die Genehmigung der Entlastung durch die EU-Kommission noch aussteht, können Verbraucher dem Experten zufolge nicht sicher sein, dass sie die Entlastung bei rechtzeitiger Antragstellung auch wirklich erhalten. Offen ist, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Fest steht aber: Wer den Antrag jetzt nicht stellt, kann im Fall der Genehmigung nicht mit einer Rückerstattung der Beträge rechnen.

Am 1.1.2023 ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Regelungen zur "Besondere Ausgleichsregelung" im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EnFG dient der Finanzierung der nach dem EEG und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie im Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehenden Ausgaben der Netzbetreiber.

Die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. EnFG ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen und weitere Berechtigte eine Begrenzung der Umlagen gem. § 2 Nr. 17 EnFG erreichen können.

Strompreis halbieren für mehr Wärmepumpen?

Das Verhältnis von Strompreis zu Gaspreis ist laut einer Analyse von KfW Research mitentscheidend dafür, wie gut Wärmepumpen verkauft werden. In Deutschland könnte demnach durch eine Halbierung des Strompreises oder eine Verdopplung des Gaspreises nahezu eine Verdopplung des Absatzes an Wärmepumpen möglich sein.

Auch attraktive Wärmepumpenstromtarife wären laut Dr. Johannes Rode, Experte für Energiethemen bei KfW Research, eine Option. "Es gibt verschiedene Ansatzmöglichkeiten. Eine davon ist ein verlässlich ansteigender CO2-Preis, der zu einem höheren Gaspreis führt." Maßnahmen wie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite könnten außerdem helfen.

Insgesamt hat sich der Absatz von Wärmepumpen in Europa laut KfW Research in den vergangenen zehn Jahren vervierfacht, nur 2023 gab es einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr: In Deutschland wurde pro 1.000 Haushalte elf Wärmepumpen verkauft. Das war Platz 17 unter den 21 untersuchten europäischen Ländern. Im Neubau ist die Wärmepumpe hierzulande mittlerweile der vorherrschende Wärmeerzeuger.

KfW Research "Die Wärmepumpe etabliert sich in Europa – der Strompreis als Faktor"


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