Eigenstromversorgung für Eigentümergemeinschaften
Haushalte in Einfamilienhäusern nutzen bereits günstigen, selbstproduzierten Strom und auch Mieter können durch Mieterstrommodelle künftig von einer verringerten EEG-Umlage profitieren. Demgegenüber bleibt selbstnutzenden Wohnungseigentümern die Stromeigenversorgung aus erneuerbaren Energien nach dem Wortlaut des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) nach wie vor versagt. Einzelne Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Betreiber der Stromerzeugungsanlage müssen demnach die volle EEG-Umlage entrichten und zusätzliche bürokratische Pflichten wahrnehmen. Dies ist nach Ansicht des DDIV eine unhaltbare Diskriminierung von Wohnungseigentümern und auch den ambitionierten Klimaschutzzielen der Bundesregierung nicht zuträglich.
Vom selbstproduzierten Strom profitieren
Der Bundesrat sprach sich in seiner Stellungnahme Anfang November nun dafür aus, dass auch selbstnutzende Wohnungseigentümer im unmittelbar räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage von selbstproduziertem Strom profitieren sollten, wenn dieser nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und die WEG die Anlage selbst betreibt. So würden eine verminderte EEG-Umlage, ausfallende Netzentgelte und geringerer bürokratischer Aufwand die Strombezugskosten für Wohnungseigentümer bei einer Eigenversorgung, z. B. aus Photovoltaik, erheblich verringern.
Der DDIV mahnte bereits im Vorfeld in politischen Gesprächen und Stellungnahmen eine Beseitigung der verfassungswidrigen Diskriminierung von selbstnutzenden Wohnungseigentümern bei der Eigenversorgung mit selbstproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien an.
„Die Energiewende gelingt nur, wenn auch die 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften in den Prozess eingebunden werden. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass der Bundesrat unseren Einspruch erhört hat und die Stromeigenversorgung aus erneuerbaren Energien nun auch für selbstnutzende Wohnungseigentümer ermöglichen möchte. Wir hoffen, dass der Bundestag dem in seinen weiteren Beratungen folgen wird”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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