Berlin verlängert Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten

Der Berliner Senat hat die Umwandlungsverordnung um fünf Jahre bis Mitte März 2030 verlängert. Wer Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten zu Wohnungseigentum machen will, braucht weiterhin eine Genehmigung.

Ein Teil der Mietwohnungen in Berlin soll auch künftig nicht ohne weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Der Berliner Senat hat bei seiner Sitzung am 18. Februar die Umwandlungsverordnung 2025 beschlossen, wie Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) danach mitteilte. Die bisherige Verordnung läuft Mitte März aus.

Die neue Verordnung tritt am 13.3.2025 in Kraft und gilt für weitere fünf Jahre in den 81 sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebiete). Dort lebt nach Angaben der Bauverwaltung rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung.

Umwandlungsverordnung: Bezahlbaren Wohnraum sichern

Mit der Verlängerung der Verordnung solle bezahlbarer Wohnraum gesichert und die Bevölkerungsstruktur in den Quartieren geschützt werden, sagte Gaebler. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum sei in den entsprechenden Gebieten einer der wichtigsten Gründe für den Verlust bezahlbarer Mietwohnungen und die Verdrängung der dortigen Wohnbevölkerung.

Berlin hatte erstmals 2015 mit der Umwandlungsverordnung eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins eingeführt. Sie wurde 2020 um fünf Jahre verlängert.

Die Senatskanzlei schreibt: "Da mit dem Auslaufen der stadtweit gültigen aktuellen Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB (Baugesetzbuch) Ende 2025 mit einem deutlichen Anstieg der Umwandlungsaktivitäten insbesondere in den sozialen Erhaltungsgebieten zu rechnen ist, sind die Voraussetzungen für den Neuerlass einer Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB gegeben."


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dpa

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