Habeck-Ministerium dementiert Pläne für CO2-Abgabe auf Holz
Holz zählt zu den erneuerbaren Energieträgern, auch laut EU-Richtlinie und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Die Argumentation: Bei der Holzverbrennung werde nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum zuvor aufgenommen habe. Viele Immobilieneigentümer haben sich deshalb bei der Sanierung von Wohnungen und Häusern für einen Kaminofen oder eine Pelletheizung entschieden.
In einem Bericht der "Welt am Sonntag" vom 11. August hieß es nun, das Umweltbundesamt (UBA) habe die Nutzung von Holz als Brennstoff von klimaneutral auf klimaschädlich herabgestuft – das Medium erwähnte außerdem einen Entwurf der Bundesregierung, in dem von der "Entwicklung eines Konzepts für die Anwendung eines CO2-Faktors für holzartige Biomasse" die Rede sei.
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) widersprach dem Bericht deutlich. "Es ist keine CO2-Abgabe auf Holz geplant. Diese wird es nicht geben", teilte eine Sprecherin des Ressorts von Robert Habeck (Grüne) in Berlin mit.
BMWK: "Keine Rede von Einführung eines CO2-Faktors"
In der Bundesregierung laufen nach Angaben der Sprecherin Beratungen über die Nationale Biomassestrategie. Dabei gebe es Abstimmungen zwischen dem BMWK, dem Bundesministerium für Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt, die für diese Strategie federführend seien. "Grundsätzlich kommentieren wir keine Leaks", so die Sprecherin. Sie könne aber sagen, von einer Einführung eines CO2-Faktors für die Holzverbrennung "ist keine Rede, hier ein klares Dementi".
Die Zeitung bezog sich auf einen noch unveröffentlichten Entwurf der Biomassestrategie (Nabis) vom Februar 2024. In dem Entwurf heiße es wörtlich: "Die Bundesregierung wird bis 2025 ein Konzept entwickeln, wie die Klimawirkung der energetischen Nutzung holzartiger Biomasse – insbesondere auf europäischer Ebene – adäquat abgebildet werden kann, zum Beispiel, indem ein realistischer und angemessener CO2-Faktor für die Verbrennung von holzartiger Biomasse eingeführt wird."
Weiter hieß es in dem Bericht, das UBA habe das Online-Informationstool "CO2-Rechner" auf seiner Webseite bereits neu programmiert und dabei Holzenergie von klimaneutral auf klimaschädlich herabgestuft: Der Verbrennung von einer Tonne Holz werde dort nun eine Emission von 1,77 Tonnen CO2 zugeschrieben.
CO2-Rechner Umweltbundesamt (UBA)
Heizen mit Holz: CO2-neutral oder Klimakiller?
Wissenschaftler und Umweltschutzorganisationen sehen das Heizen mit Holz kritisch. Das Thema ist komplex. Und es betreffe mehrere Ebenen, erklärt Hannes Böttcher vom Ökoinstitut. Zwar sei das Verbrennen von Holz prinzipiell CO2-neutral, "aber nur, wenn man es über einen langen Zeitraum betrachtet". Denn Bäume hätten das CO2 über 100 oder mehr Jahre gespeichert. Wenn das Holz verbrannt werde, komme das Kohlendioxid jedoch schlagartig in die Atmosphäre. Und bis wieder CO2 in nachwachsenden Bäumen gebunden werde, dauere es erneut viele Jahrzehnte. Besonders problematisch sei es, Holz aus stabilen Wäldern zu entnehmen, um es zu verbrennen.
Anders als bei Scheitholz für Kaminöfen bestünden Holzpellets aus Holzabfällen, die zum Beispiel in Sägewerken übrigbleiben – das entgegnen Befürworter von Holzheizungen den Kritikern. Tatsächlich falle die Ökobilanz von Pelletheizungen besser aus als von Kaminöfen, sagt auch Böttcher: "Pellets sind an der Grenze." Allerdings sei Holzabfall nur begrenzt verfügbar.
Ein weiterer Grund, der gegen das Verfeuern von Holz spreche, sei die geringe Energieeffizienz. Dadurch werde für die gleiche Kilowattstunde Wärme sogar mehr CO2 freigesetzt als bei Öl oder Gas. Der Vergleich fällt umso schlechter aus, je ineffizienter die Holzöfen arbeiten. Das UBA warnt schon seit Jahren vor der großen Luftbelastung: Holzöfen in Deutschland produzierten mehr Feinstaub als alle Pkw und Lkw zusammen.
Holzheizungen: Regeln und Förderung
Das GEG 2024 sieht kein generelles Verbot von Holzheizungen vor, wie im Vorfeld vielfach spekuliert, und bezieht sich auf zentrale Heizungsanlagen. Der Einbau einer auf Biomasse – Holz oder Pellets – basierenden Heizung ist weiter möglich, im Altbau und im Neubau.
Bei Einzelraumfeuerstätten muss aber die Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) beachtet werden: Die endet am 31.12.2024 und betrifft Kamin- beziehungsweise Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden – diese erfüllen dann nicht mehr die derzeit geltende Abgasnorm. Es soll Ausnahmen geben, zum Beispiel, wenn offene Kamine nur wenige Stunden im Monat laufen oder wenn sie die einzige Heizquelle für eine Wohneinheit sind. Zudem lassen sich alte Öfen mit einem Feinstaubfilter nachrüsten.
Das Umweltbundesamt spricht sich außerdem schon länger gegen eine finanzielle Förderung von Holzheizungen aus. Aktuell gibt es jedoch noch staatliche Unterstützung, wenn die Heizungsanlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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