Förderprogramm: Darlehen für genossenschaftliches Wohnen

Das neu angelegte Bundesförderprogramm zum Kauf von Anteilen von Wohnungsgenossenschaften ist gestartet. Das gab Bauministerin Klara Geywitz (SPD) auf der Expo Real bekannt. Ab sofort können zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss bei der staatlichen KfW-Bank beantragt werden.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gab am 4. Oktober auf der Expo Real bekannt, dass die Ampel-Koalition genossenschaftliches Wohnen fördern will. Privatpersonen können ab sofort zinsverbilligte Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro mit maximal 15-prozentigem Tilgungszuschuss erhalten, um Genossenschaftsanteile zu kaufen. Der Kredit wird nicht direkt bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt, sondern bei Finanzierungspartnern vor Ort.

Voraussetzungen ist, "dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird", teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit. Für 2022 werden sechs Millionen Euro und für 2023 neun Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung gibt es bei Neugründung und bei Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.

Damit sollen Wohnungsgenossenschaften besonders in der Anfangs- und Erweiterungsphase sowie bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden. "Das sind im Leben einer Wohnungsgenossenschaft oft kritische Momente", erklärte Geywitz. Anfangs fehle oft das Geld, um Grund und Boden zu beleihen oder schlicht Kredite aufnehmen zu können, später für Erweiterungen oder klimaangepasste Sanierungen und Modernisierungen.

Am jährlichen Ziel der Bundesregierung, 400.000 Wohnungen zu bauen, hielt Bauministerin Geywitz fest, stellte aber klar, dass es ohne beschleunigte Digitalisierung nicht klappen kann.

Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus

Ein ähnliches Bundesprogramm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus wurde im Herbst 2021 schon einmal aufgelegt. Die Förderbank KfW nahm ab dem 21.10.2021 Anträge von Privatpersonen auf zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse entgegen, die sich an genossenschaftlichen Neubauvorhaben mit Geschäftsanteilen beteiligen wollten.

Die alte Bundesregierung hatte die "Unterstützung von Wohnungsbaugenossenschaften inklusive Neugründungen" im Zuge ihrer Wohnraumoffensive zugesagt. Im Februar 2021 hieß es bei einer Bilanzveranstaltung, es seien dafür sechs Millionen Euro im Haushalt 2021 eingeplant. Zwischenzeitlich kam es zu Turbulenzen um das Programm: Die Gima München – ein Zusammenschluss der Münchner Wohnungsgenossenschaften – teilte im August 2021 mit, das Förderprogramm würde vom Innenministerium blockiert.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW rief daraufhin den ehemaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Ex-Innenminister Horst Seehofer (CSU) dazu auf, sich für den sofortigen Start des zugesagten Programms einzusetzen. Gerade kleineren, neu gegründeten Genossenschaften, die dringend auf Förderungen angewiesen seien, komme das Programm zu Gute, argumentierte der GdW.

Dieses Argument betätigte die amtierende Bundesregierung jetzt noch einmal: "Wir brauchen aber Genossenschaften, denn sie leisten mit ihrem Angebot an bezahlbarem Wohnraum einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes. Mit unserer gemeinsam Bundesförderung wollen wir junge und bestehende Genossenschaften dabei unterstützen, diese Hürden zu nehmen", heißt es aus dem Bauministerium von Klara Geywitz.


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