Wohnimmobilienkredite: Bafin lässt Risikopuffer unverändert
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Ende März 2024 entschieden, die Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen beizubehalten. Er liegt weiterhin bei zwei Prozent der risikogewichteten Aktiva. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßte den Beschluss.
Wohnimmobilien-Stresstest bestätigt Verlustpotenzial
Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Bafin, die Analysen und Einschätzungen der Deutschen Bundesbank berücksichtigte. Die indikatorenbasierte Analyse zeigte, dass die Risiken trotz der aktuellen zyklischen Schwäche des Wohnimmobilienmarkts weiterhin hoch sind. Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlust bei Ausfall, Kreditvergabestandards und Risikovorsorge waren die zentralen Bestandteile der Analyse.
Das Ergebnis: Das Verlustpotenzial im Bankensektor hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht substanziell verringert. Der zur Gegenprüfung durchgeführte Wohnimmobilien-Stresstest bestätigte dies.
Gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Absatz 2 Satz 3) muss die Aufsicht den Puffer mindestens alle zwei Jahre überprüfen.
Systemrisikopuffer per Allgemeinverfügung
Die Bafin hatte am 1.4.2022 den Systemrisikopuffer mit einer Allgemeinverfügung angeordnet, um den zunehmenden Risiken am Wohnimmobilienmarkt gezielt zu begegnen. Zum 1.2.2023 wurden die Banken verpflichtet, zwei Prozent der Finanzierung aus Eigenkapital zurückzulegen. Bisher lag diese Quote bei Null. Damit wurden die Darlehen zusätzlich zu den gestiegenen Zinsen tendenziell teurer.
Ebenfalls im Zuge einer Allgemeinverfügung hatte die Bafin mit Wirkung zum 1.2.2023 die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers auf 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva erhöht. Der Puffer war während der Coronapandemie auf null Prozent gesenkt worden – davor lag er bei 0,25 Prozent. Ziel sollte hier sein, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken.
"Mit Blick auf die Finanzstabilität ist es jetzt Zeit, in den Präventionsmodus zu wechseln", betonte damals Bafin-Chef Mark Branson bei Ankündigung der Maßnahmen.
Finanzstabilität und Wohnimmobilienmarkt
Die Einführung der Kapitalpuffer war das Ergebnis von Analysen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS), dem Vertreter des Bundesfinanzministeriums, der Bundesbank und der Bafin angehören, und des European Systemic Risk Boards (ESRB), die den Preisauftrieb am Wohnimmobilienmarkt für bedenklich erachteten.
Die Banken würden durch die Maßnahmen nicht über Gebühr strapaziert. Beim antizyklischen Kapitalpuffer gehe es um eine Summe von 17 Milliarden Euro, beim sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite um fünf Milliarden Euro. Die meisten Banken hätten dafür genügend Kapital, nur wenig müsse neu akkumuliert werden. "Wir erwarten keine Kreditverknappung", sagte Bafin-Chef Branson.
Blasengefahr: Gesetz zur Stärkung der Bafin
Die damalige Bundesregierung hatte Ende 2016 einen Gesetzentwurf veröffentlicht und der Bafin neue Befugnisse eingeräumt, um bei spekulativen Übertreibungen gezielt gegen mögliche Immobilienblasen vorgehen zu können. Dazu gehört es auch, Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten festzulegen.
Das Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz) wurde am 6.6.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 17.6.2017 in Kraft getreten.
Die Instrumente können einzeln oder in Kombination eingesetzt und auf ausgewählte Neukredite begrenzt werden. Die Bafin wurde zudem ermächtigt, Freikontingente und Bagatellgrenzen festzulegen. Kredite für Vorhaben der sozialen Wohnraumförderung und die Renovierung von Wohnimmobilien sowie Anschlussfinanzierungen sind nicht betroffen.
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