Basel III: Schärfere Regeln für Immobilienbanken ab 2025
Am 30.5.2024 hat der EU-Rat die neuen Vorschriften verabschiedet, mit denen die Umsetzung der internationalen Basel-III-Standards in EU-Recht nun nahezu abgeschlossen ist. Aktualisiert werden durch die Regelungen die Eigenmittelverordnung und die Eigenkapitalrichtlinie. Der Hintergrund: Banken – auch Immobilienfinanzierer – sollen widerstandsfähiger gegenüber möglichen wirtschaftlichen Schocks werden.
Die Verordnung gilt ab dem 1.1.2025. In der vollen Schärfe sollen die Baseler Anforderungen nach fünf Jahren Übergangsfrist greifen – also ab dem 1.1.2030.
Output-Floor: Eigenkapitalbelastung der Banken wird größer
Hauptmerkmal der Reform ist nach Angaben des EU-Rats die Einführung des sogenannten Output-Floor ab dem Stichtag 1.1.2030. Der legt eine Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen fest: Sie liegt bei 72,5 Prozent der Kapitalanforderungen, die bei Verwendung der standardisierten Messungen gelten würden.
Bei den Immobilienfinanzierern ist laut früheren Angaben des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) rund die Hälfte der prognostizierten zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen auf den Output Floor zurückzuführen.
Über die Umsetzung der Basel-III-Standards hinaus werden mit den neuen Vorschriften die Mindestanforderungen harmonisiert, die für die Genehmigung von Zweigstellen von Banken aus Drittländern und die Aufsicht über ihre Tätigkeiten in der EU gelten. Auch Änderungen zur Verbesserung des Umgangs der Banken mit Umwelt- , Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) werden mit den neuen Vorschriften eingeführt.
Basel III: Hintergrund ist die globale Finanzkrise
Als Folge der globalen Finanzkrise Ende der Nullerjahre hatten sich Notenbanken und Bankenaufseher der 27 wichtigsten Wirtschaftsmächte im Dezember 2017 auf schärfere Kapitalvorschriften für Banken geeinigt: Die Basel-III-Regeln – in der Finanzbranche auch Basel IV genannt. Erarbeitet hatte die finale Reform zu Basel III der Baseler Ausschuss, der so heißt, weil er bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt ist, die ihren Sitz in Basel (Schweiz) hat.
Eigentlich sollte die Einführungsphase 2019 starten, daraus wurde wegen Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung nichts. Dann sollten die Basel-III-Regeln ab dem 1.1.2022 gelten. Wegen der Coronakrise war jedoch den Kreditinstituten im März 2020 ein Aufschub bis 2023 eingeräumt worden – nach einem Beschluss des Aufsichtsgremiums des "Basel Committee on Banking Supervision" (BCBS). Die fünfjährige Übergangsfrist wurde mit der Corona-Verlegung ebenfalls um ein Jahr von Januar 2027 auf den 1.1.2028 verschoben.
Am 27.10.2021 stellte in dem Gesetzgebungsverfahren schließlich die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Umsetzung der neuen Basel-III-Bankenregeln vor und verschob den Start erneut um zwei Jahre, nun bis Januar 2025 – damit wurde auch die Übergangsfrist wieder verlängert (wie jetzt gültig auf 2030).
Basel-III-Reform: Die nächsten Schritte
Im Kern geht es bei der finalen Basel-III-Reform darum, mit wie viel Eigenkapital die Banken ihre Geschäfte künftig absichern müssen. Ursprünglich sollten die Regeln nur Großbanken treffen, sie sollten – die Lehren hatten die Bankenaufseher aus der weltweiten Finanzkrise 2008 gezogen – künftig unter anderem bei der Berechnung von Kreditrisiken nur noch zu einem bestimmten Maß interne Modelle anwenden dürfen.
Die Annahme der neuen Vorschriften durch den EU-Rat im Mai 2024 ist der letzte Schritt des Verfahrens. Die geänderte Eigenmittelverordnung und die geänderte Eigenkapitalrichtlinie werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 18 Monate lang Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Verordnung gilt ab dem 1.1.2025.
Überblick "Basel III: internationaler Regulierungsrahmen für Banken"
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