Genossenschaften stärken: Gesetz geht in die nächste Runde
Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen.
Gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Justizministerium zur Novelle des Genossenschaftsgesetzes (GenG) wurden noch Änderungen aufgenommen, auch Vorschläge und Anregungen des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Regierungsentwurf)
GdW: Kritik am GenG-Regierungsentwurf
"Wir begrüßen es sehr, dass der Entwurf verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Rechtsform gegen unseriöse Genossenschaften enthält", sagte GdW-Präsident Gedaschko. Auch die Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der Rechtsform gingen in die richtige Richtung, die grundlegenden Ziele des Entwurfs seien aber weiterhin durch zwei Vorschläge konterkariert.
So soll zum Beispiel die Satzung bei Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitgliedern künftig regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden ist. Das geltende Genossenschaftsgesetz enthält laut Gedaschko aber bereits ausgewogene Regelungen zum Schutz der Rechte der Mitglieder: "Das ist auch gut so und macht die allseits bekannte Stabilität und Attraktivität der Rechtsform aus."
Wenn es aber um die Leitung des operativen Geschäfts gehe, dann sei das die zentrale Aufgabe des Vorstandes. Die Kompetenzverteilung zwischen den einzelnen Organen sei ein Erfolgsfaktor für das Modell Genossenschaft. Das dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden. Alle berechtigten Bemühungen, die Rechtsform attraktiver zu machen, würden so konterkariert und gefährdet. "Deshalb darf dieser Vorschlag im weiteren parlamentarischen Verfahren keinesfalls weiter verfolgt werden", forderte der GdW-Präsident.
Kritisch sieht er außerdem die Vorschläge zur Anhebung der Schwellenwerte in Bezug auf die Jahresabschlussprüfung zu bewerten. Das würde das genossenschaftliche Prüfungssystem aufweichen und könnte zu einem erheblichen Reputationsschaden für die Rechtsform der Genossenschaft führen.
Der GdW hatte bereits zum Referentenentwurf ausführlich Stellung bezogen.
Genossenschaftsgesetz: Novelle längst überfällig
Im Fokus der Gesetzesnovelle stehen die Förderung der Digitalisierung – so soll es künftig möglich sein, eine Genossenschaft völlig digital zu gründen – und Maßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung der Rechtsform. Immer wieder treten Kapitalsammelstellen als Wohnungsgenossenschaften am Markt auf, die unrealistische Renditen versprechen, ohne dem Förderzweck – bezahlbaren Wohnraum zu bieten – nachzukommen.
Unter Verweis auf die Skandalfälle Eventus, Grundwerte und Genogen mit Millionenbetrügereien, veröffentlichte der Bundesrat bereits im Mai 2022 einen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften.
Die Länderkammer wollte außerdem eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlage-Genossenschaft aufnehmen, die auch Verbrauchern signalisieren sollte, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die Prüfungsverbände sollten verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu informieren.
In einer Stellungnahme der Ampel-Koalition zu der Vorlage des Bundesrates hieß es, dass bereits 2017 "durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften" eine Regelung in Kraft getreten sei, um unseriöse Geschäftsmodelle zu verhindern oder zu erschweren.
Zusätzlich gelte seit 2020 die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und es sei das Körperschaftsteuergesetz im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen geändert worden – beides reguliere den grauen Kapitalmarkt bereits. Der Gesetzgebungsbedarf sei daher "weitgehend ausgeschöpft", so die Bundesregierung vor zweieinhalb Jahren.
Die Bundesregierung kündigte jedoch damals punktuelle Änderungen des Genossenschaftsgesetzes und Klarstellungen in Bezug auf unzulässige Kapitalanlage-Genossenschaften an – dabei werde man die Vorschläge des Bundesrats berücksichtigen.
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften (Beschlussdrucksache Bundesrat)
GenG-Novelle: Koalitionsvertrag und Gesetzgebung
Dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessert werden sollen, sieht schon der Koalitionsvertrag von der Bundesregierung vor. Wörtlich heißt es da:
"Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen, oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. Wir erarbeiten eine nationale Strategie für Sozialunternehmen, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen. Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen."
Das Bundesjustizministerium hatte den Referententwurf am 3.7.2024 an die Länder und Verbände versandt. Bis zum 23.8.2024 konnte die Stellung nehmen. Am 6.11.2024 einigte sich schließlich das Kabinett auf den Regierungsentwurf.
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