Sparmaßnahmen: Aus für Förderung von Rückbau in Sachsen

Leerstand und Altschulden machen vielen Wohnungsunternehmen zu schaffen, vor allem in Ostdeutschland – das Aus für das Landesrückbauprogramm in Sachsen sei das falsche Signal, sagen Verbände.

Die sächsische Landesregierung hat im Rahmen der aktuellen Haushaltsverhandlungen das Landesrückbauprogramm gestrichen – im Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 seien für das Programm "Rückbau Wohngebäude" keine Mittel mehr vorgesehen, teilte das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung mit.

"Diese kurzfristige Entscheidung sendet ein fatales Signal", sagte Mirjam Philipp, Vorstand im Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG). "Statt verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen, die für die Wohnungswirtschaft unerlässlich sind, herrscht nun erneut Unsicherheit." Besonders im ländlichen Raum sei der Rückbau weiterhin dringend notwendig.

Sachsen hatte erst im Sommer 2024 das Programm modifiziert. Die Kosten für den Abriss wurden mit bis zu 100 Euro pro Quadratmeter gefördert. Damit verdoppelte sich die bisherige Förderung für Abrissprojekte der Kommunen.

Sachsen: Rückbaubedarf bis 2030 ist hoch

Auch Alexander Müller, Direktor des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw) Sachsen, zeigte sich enttäuscht: "Unsere Mitgliedsunternehmen – Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften – haben bis zum Jahr 2030 einen Rückbaubedarf von bis zu 5.000 Wohnungen gemeldet."

Dass das Rückbauprogramm im vergangenen Jahr nicht vollständig ausgeschöpft worden sei, war laut Müller nicht Zeichen mangelnden Interesses, sondern habe am späten Programmstart Mitte 2024 gelegen. In diesem Zeitraum wurden von den bereitgestellten drei Millionen Euro aber weit mehr als die Hälfte (rund 1,75 Millionen Euro) abgerufen, zirka 300 Wohnungen wurden zurückgebaut.

Die Abrufquote hätte noch deutlich besser ausfallen können, so der Direkor vom vdw Sachsen, "wenn – wie von unseren Verbänden wiederholt gefordert – auch Teilrückbaumaßnahmen förderfähig gewesen wären."

Müller und VSWG-Kollegin Philipp forderten, dass die bestehenden Förderinstrumente im sozialen Wohnungsbau weitergeführt und verbessert werden. Insbesondere die Richtlinien preisgünstiger Mietwohnraum (pMW) für die Sanierung sowie gebundener Mietwohnraum (gMW) für den Neubau müssten im Sanierungsbereich weiterhin praktikabel und beim Neubau wirtschaftlich tragfähig bleiben.

Wohnungsunternehmen in der Krise

Einige kommunale Wohnungsgesellschaften waren im Osten Deutschlands zuletzt ins Schlingern geraten. Nach der Insolvenz der Umland in Egeln (Salzlandkreis) kritisierte der Verband der Wohnungswirtschaft (VdW) Sachsen-Anhalt die Übernahme durch einen privaten Gesellschafter. Mehr als 3.000 kommunale Wohnungen im ländlichen Raum seien dadurch für die soziale Wohnraumversorgung verloren, sagte im November 2024 Verbandsdirektor Jens Zillmann.

Private Wohnungsvermieter seien eine wichtige Säule des Wohnungsmarktes, sie arbeiteten aber gewinnorientiert und müssten Rendite erwirtschaften. Die Umland in Eglen hatte im Sommer 2023 Insolvenzantrag gestellt. Es war bereits die vierte kommunale Wohnungsgesellschaft, die in den vergangenen Jahren verkauft oder liquidiert wurde.


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dpa