KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau läuft wieder an
Das Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) läuft wieder an. Ab dem 20.2.2024 können bei der staatlichen KfW-Bank wieder Kredite zu günstigen Konditionen beantragt werden: "Der Endkundenzinssatz für Wohngebäude liegt bei 2,1 Prozent und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen", teilte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am 19. Februar in Berlin mit.
Damit soll das Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen kommen. Mit dem KFN wurden laut Geywitz seit dem Start im März 2023 der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Milliarden Euro angestoßen. Das Programm wurde am 13.12.2023 gestoppt, weil der Topf leer war. Für 2024 stehen insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Auch die Förderprogramme "Genossenschaftliches Wohnen" sowie "Altersgerecht umbauen" laufen ab dem 20. Februar wieder an.
KfW-Programm 297/298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude: Formulare und Downloads
Neubau-Förderprogramm KFN: Premiere im März 2023
Seit dem 1.3.2023 gelten die Kriterien des KFW-Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau" der KfW-Bank. Für private Bauherren und Investoren gibt es seitdem zinsverbilligte Kredite, aber keine Tilgungszuschüsse mehr – und es werden hohe Energiestandards vorausgesetzt. Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Die Mittel waren wegen der hohen Nachfrage im Juni 2023 noch einmal um 888 Millionen Euro zusätzlich auf knapp zwei Milliarden Euro aufgestockt worden.
Kredite: Bis zu 150.000 Euro pro Wohnung
Gefördert werden Neubau und Erstkauf von energieeffizienten Gebäuden mit dem Standard Effizienzhaus 40 (EH40). Das heißt, der Energiebedarf der Immobilie darf maximal 40 Prozent des Bedarfs eines Standardhauses betragen und es müssen spezifische Grenzwerte für Treibhausgas-Emissionen unterschreiten werden. Mehr Geld gibt es, wenn zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten wird.
Für die nachhaltigen Wohngebäude gibt es über zinsverbilligte Kredite bis zu 150.000 Euro pro Einheit. Für klimafreundliche Wohngebäude ohne QNG können Bauherren bis zu 100.000 Euro pro Wohnung erhalten.
Antragsberechtigt sind Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und private Bauherren. Zuschüsse für Investitionen erhalten nur noch Kommunen und Landkreise, auch für den Bau von Wohnungen.
Möglich ist ein effektiver jährlicher Endkundenzins von 0,9 Prozent bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren. Wer einen Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von zehn Jahren beantrage, könne einen effektiven Endkundenzins von 0,01 Prozent pro Jahr erhalten.
Tagesaktuelle Zinskonditionen können bei der KfW eingesehen werden
Chronologie: Neubau-Förderprogramme und Förderstopps
Ende Februar 2022 wurde das Bundesprogramm zur Förderung energetischer Gebäudesanierung (BEG) mit 9,5 Milliarden Euro neu gestartet. Das war so stark nachgefragt, dass es der Haushaltsausschuss des Bundestages um weitere rund 4,7 Milliarden Euro aufstocken musste.
Die "Stufe eins" der Neuausrichtung der Neubauförderung ging am 1.4.2022 als Programm "EH40" an den Start. Bereits Stunden nach dem Start gab es kurz vor Ende der Antragsfrist einen Antragsstopp, da die Fördermittel in Höhe von einer Milliarde Euro ausgeschöpft waren.
Vom Förderstopp betroffen waren alle KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau (EH / EE 55), Effizienzhaus/-gebäude 40 im Neubau (EH / EE 40) und Energetische Sanierung. Die BEG-Programme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liefen weiter.
Am 21.4.2022 wurde in "Stufe zwei" das Programm "EH40-Nachhaltigkeit" für Neubauten nach dem Standard "EH40-Plus mit QNG" auf den Weg gebracht – das lief Ende 2022 aus. Unterstützt wurden EH40-Neubauten, die zudem die Voraussetzungen für ein Qualitätssiegel erfüllten. Das Volumen für den Förderzeitraum betrug 500 Millionen Euro.
Das überarbeite KfW-Programm unter dem Titel "Klimafreundlicher Neubau" ("Stufe drei") war eigentlich schon ab Januar 2023 geplant. Der Start wurde dann auf den 1.3.2023 verlegt. Am 14.12.2023 folgte der bisher letzte Förderstopp.
WEF-Förderprogramm für Familien: Für Anträge weiter offen
Verantwortet werden die KfW-Neubauprogramme seit Anfang 2023 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde am 25.1.2023 vorgestellt.
Am 1.6.2023 startete außerdem ein Förderprogramm für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF), die allen Familien sowie Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind offensteht, war für Anträge durchgehend geöffnet.
Die Förderprogramme für Sanierungen bleiben auch künftig beim Wirtschaftsministerium, das bis Ende 2022 zudem für die Neubauförderung zuständig war.
Förderprogramme des BMWSB – Ein Überblick
Energie-Effizienz-Experten für Bundesförderprogramme
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