Effizienzhaus 55: BEG-Neubauförderung vor dem Ende

Zum 1.2.2022 wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Die Wohnungswirtschaft sieht sich ausgebremst.

Am 4.11.2021 informierte das Bundeswirtschaftsministerium darüber, dass zum 1.2.2022 die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 in der die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt wird.

Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeitsklasse (Effizienzhaus 55 NH) laufen ebenfalls aus. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.

Die "alte" Bundesregierung hatte am 22.9.2021 beschlossen, die Mittel für die Gebäudeförderung für 2021 um weitere 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. Weil der neuen Regierung (zu) viel Geld in den Neubau floss – laut Wirtschafts- und Klimaschutzministerium entfielen 2021 etwa ein Drittel der Gelder auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55 –, wurden die BEG-Richtlinien angepasst: Künftig soll die Sanierung stärker im Fokus stehen und das Geld gezielt dort eingesetzt werden, wo der CO2-Ausstoß minimiert werden kann, um so den größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten, lautete die offizielle Begründung.

"Dass die Förderung des Standards KfW-55 vollständig eingestellt wird, ist aber nicht nachvollziehbar", warf Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft, ein. Das werde als Baubremse wirken – man hätte die Förderhöhe reduzieren können. Wenn die Ziele des Sondierungspapiers der Ampel-Koalition mit 400.000 Neubauwohnungen jährlich – davon 100.000 Sozialwohnungen – erreicht werden wollen, müsse das maßgeblich in der Effizienzklasse KfW-55 erfolgen, warnte Gedaschko.

Die BEG: Die Programme im Überblick

In der BEG wurden die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich der staatlichen Förderbank KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schrittweise integriert und neu geordnet. Aus zehn Teilprogrammen wurden drei:

  • BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden;
  • BEG WG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden;
  • BEG NWG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden.

Am 1.1.2021 ging die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Stufe Eins (BEG EM) an den Start. Über die BEG EM können ausschließlich Zuschüsse (keine Kredite) für energetische Einzelmaßnahmen in und an bestehenden Gebäuden beantragt werden. Bestandsgebäude sind Immobilien, bei denen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zuständig ist das BAFA. Die Höhe der Förderung der Baubegleitung bei Wohngebäuden hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten gibt es bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt gibt es maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Zum 1.7.2021 stand die Umsetzung von Stufe Zwei (BEG WG und BEG NWG) an. Unter anderem wurden die Zuschüsse für Nichtwohngebäude an die für Wohngebäude angepasst. Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden seit Juli mit bis zu 50 Prozent Förderung finanziell unterstützt. Die Höchstsumme der förderfähigen Kosten wurde von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit erhöht.

Neu ist: Bei Wohngebäuden müssen die Energie- und CO2-Einsparungen angegeben werden, die mit der Förderung erreicht werden können. Erleichtert wurde das Verfahren: Es muss nur noch ein Antrag für die Förderung von Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien bei Sanierungs- oder Neubauvorhaben und die Förderung der Baubegleitung gestellt werden. Stichtag ist die Auftragserteilung, nicht mehr der Baubeginn für das Vorhaben.

Angepasste BEG-Richtlinien: gültig ab 21.10.2021


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