Förderung für kleine Solaranlagen soll eingestellt werden
Die Förderung neuer, kleiner Solaranlagen soll eingestellt werden. Ein entsprechendes Vorhaben von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nimmt die nächste Hürde: Zwei zentrale Gesetzesvorhaben – das Netzpaket und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – sind am 20.3.2026 in die Frühkoordinierung innerhalb der Regierung gegangen, wie es aus Kreisen des Ministeriums hieß.
Ob sich der Inhalt von jenen Reiche-Plänen unterscheidet oder deckt, die im Februar geleakt wurden, ist bislang nicht offiziell.
EEG-Novelle: "Keine Förderung auf Kosten des Steuerzahlers"
"Kleine PV-Anlagen rechnen sich vielfach bereits heute aufgrund hoher Eigenverbrauchsanteile zum Beispiel für Wärmepumpen, Wallboxen, etc.", heißt es in der EEG-Novelle, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Und weiter: "Wer sich heute eine PV-Anlage für sein Eigenheim kauft – für den lohnt sich diese Investition innerhalb weniger Jahre. Hier bedarf es keiner Förderung auf Kosten des Steuerzahlers. Das senkt die Kosten und fordert Eigenverantwortung von denjenigen, deren Anlagen bereits wirtschaftlich sind."
Der Bundesverband Solarwirtschaft ist wiederum der Ansicht, dass Reiche mit diesen Plänen die Energiewende in großen Teilen Deutschlands zum Erliegen bringen wird, meinte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: "Statt erneuerbare Energien auszubremsen, sollte der Ausbau der Stromnetze und Speicher beschleunigt werden." Kritik kommt auch vom Koalitionspartner SPD.
Unverändert bleibt laut "Table Briefings" eine besonders umstrittene Zahl: "Netzgebiete sollen als "kapazitätslimitiert" gelten, wenn dort zuvor mehr als drei Prozent des Stroms nicht eingespeist werden konnte", schreibt die Redaktion und zitiert eine Sprecher aus dem Ministerium, der diesen Wert als "eine sinnvolle und sachgerechte Abgrenzung" sieht. In solchen Gebieten sollen demnach neue Erneuerbaren-Anlagen künftig keine Vergütung für abgeregelten Strom mehr bekommen.
EEG 2023: Was bisher gilt
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Der Ausbau von Solarenergie sollte damit deutlich beschleunigt werden. Das Ziel: 80 Prozent grüner Strom bis 2030. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag.
In Teilen galt das EEG ab dem 29.7.2022. Die EEG-Umlage für Stromkunden etwa wurde für den Zeitraum vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 vorläufig auf null reduziert – und im Januar 2023 vollständig abgeschafft.
EEG-Novelle in Schritten:
- Höhere Einspeisetarife für neue PV-Anlagen galten schon im zweiten Halbjahr 2022. Andere Regelungen, wie die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt, wirken erst seit dem 1.1.2023.
- Solaranlagen, die neben der Einspeisung ins Stromnetz teilweise für den Eigenverbrauch genutzt werden, erhalten wegen der wirtschaftlichen Vorteile eine geringere Förderung. Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung können kombiniert werden, indem die Stromerzeugung über verschiedene Zähler erfasst wird und eine Mitteilung an den zuständigen Netzbetreiber erfolgt.
- Die Degression wurde bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.
- Bei kleinen Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung muss der Netzbetreiber beim Anschluss nur noch in Ausnahmen anwesend sein. So sollen Anlagen schneller in Betrieb genommen werden können.
- Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften müssen seit 2023 nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Vergütung zu erhalten. Vorgaben der EU begrenzen die Größe der Projekte allerdings für Wind auf bis zu 18 Megawatt und für Solar auf bis zu sechs Megawatt.
Mieterstrom im EEG: Energiewende in Wohnquartieren
Die Stromkapazitäten allein aus Photovoltaikanlagen sollen sich mit dem EEG 2023 bis 2030 nahezu verdoppeln.
Betreiber von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern sollen stärker gefördert werden – auch wenn der erzeugte Strom im Wohnviertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Wohngebäude (sogenannter Quartiersansatz).
Solaranlagen, die nicht am selben Anschlusspunkt betrieben werden, werden als Mieterstromanlagen nicht mehr vergütungsmäßig zusammengefasst.
EEG 2023: Bundesrat ließ noch nachbessern
Der Regierungsentwurf zum EEG 2023 war Teil des "Osterpakets", einer großen energiepolitischen Gesetzesnovelle, die das Kabinett am 6.4.2022 beschlossen hat. Es handelte sich um eine umfassende Überarbeitung verschiedener Energiegesetze.
Im Plenum am 20.5.2022 forderten die Länder noch Nachbesserungen am EEG-Entwurf. Der Bundesrat billigte schließlich am 8.7.2022 das vom Bundestag am 7.7.2022 in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor. Das wurde am 28.7.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit war der Weg frei für das EEG 2023.
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