DAC8-Umsetzungsgesetz
Das DAC8-Umsetzungsgesetz setzt die DAC8 mittels eines Artikelgesetzes um. "DAC8" steht für eine EU-Richtlinie (Richtline 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung), die Änderungen enthält, die in erster Linie die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und Informationen über Vorbescheide für die wohlhabendsten Einzelpersonen betreffen.
Kernstück ein neues, eigenständiges Stammgesetz (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz - KStTG) mit Regelungen zu Sorgfalts- und Meldepflichten von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und zu dem automatischen Austausch der gemeldeten Informationen (Art. 1).
Daneben werden weitere DAC8-Regelungen in Bezug auf bestehende Instrumente der Amtshilfe durch die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes (Art. 2), des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (Art. 3), der Abgabenordnung (Art. 4) und des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Art. 5) umgesetzt. Darüber hinaus wird das Finanzverwaltungsgesetz (Art. 6) geändert, um der Erweiterung der Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) durch das KStTG Rechnung zu tragen.
Neues Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG)
Das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz gliedert sich in sieben Abschnitte:
- Allgemeinen Vorschriften, die den Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verfahrensvorschriften beinhalten (§§ 1 bis 11 KStTG),
- Regelungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten von meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen (§§ 12 bis 17 KStTG),
- Regelungen über die auf dieser Grundlage bestehenden Meldepflichten (§§ 18 bis 20 KStTG),
- Bestimmungen über sonstige von den meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen zu beachtende Pflichten (§§ 21 und 22 KStTG),
- Bußgeldvorschriften, die der Durchsetzung des Pflichtenkanons dienen (§ 23 KStTG),
- weitere Maßnahmen, die vor allem der Koordinierung der Durchsetzung der geregelten Pflichten innerhalb der EU und mit der EU-Kommission dienen (§ 24 KStTG),
- sowie Rechtsweg- und Anwendungsbestimmungen (§§ 25 und 26 KStTG).
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
18.3909
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
7.176449
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
6.6087
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Wachstumschancengesetz verkündet
3.8724
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
2.846
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.8361
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
2.373
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.452
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Grundsteuer ab 2025 in Berlin
813
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Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
781
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DAC8-Umsetzungsgesetz
06.11.2024
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
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Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
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Reformen-Cockpit Steuern
18.10.2024
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Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024
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Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
16.10.2024
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
15.10.20249
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Noch höhere Grundfreibeträge in den nächsten Jahren
15.10.2024
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SPD will Steuersenkungen und Kaufprämie für E-Autos
14.10.2024