Arbeitgeber mit zentraler Entgeltabrechnung und Arbeitsstätten in den Bezirken mehrerer Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen bei den Nachfolgegesellschaften der Bundesverbände der Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen oder landwirtschaftlichen Krankenkassen beantragen, dass der Beitragsnachweis dieser Nachfolgegesellschaft eingereicht wird.

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