Erteilt der Arbeitgeber eine Einzugsermächtigung, so gilt die Beitragsschuld automatisch am Tag der Fälligkeit als entrichtet. Das Risiko der pünktlichen Zahlung geht mit dem Erteilen einer Einzugsermächtigung auf die Einzugsstelle über.
Vorteil einer Einzugsermächtigung
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann es nicht zur verspäteten Zahlung der Beiträge und somit nicht zur Erhebung von Säumniszuschlägen kommen. Durch diese Regelung soll das Abbuchungsverfahren für den Arbeitgeber und die Einzugsstellen attraktiver werden.
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