Kurzbeschreibung

Sofern erstmals ein Steuerfreibetrag oder ein höherer Steuerfreibetrag als für das Vorjahr beantragt wird, ist der Hauptvordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024" sowie die Anlage Werbungskosten zu verwenden. Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind.

Wichtige Hinweise

Die Anlage Werbungskosten muss bzw. kann zusätzlich zum Hauptvordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024" ausgefüllt werden, wenn die (voraussichtlichen) Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 EUR überschreiten, z. B. durch

  • Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale),
  • Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder typische Berufskleidung,
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer,
  • Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen) oder
  • Aufwendungen aufgrund einer doppelten Haushaltsführung, soweit diese nicht steuerfrei ersetzt werden.

Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner muss eine eigene Anlage Werbungskosten abgeben, das heißt:

  • nur für den Antragsteller = 1 Anlage Werbungskosten bzw.
  • für den Antragsteller und den Ehegatten/Lebenspartner = 2 Anlagen Werbungskosten.
Hinweis

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 kann vom 1.10.2022 bis zum 30.11.2023 gestellt werden. Danach können etwaige Steuerermäßigungen nur noch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.

Seit dem 1.10.2021 können die amtlichen Lohnsteuervordrucke zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren über www.elster.de auch online an das Finanzamt übermittelt werden.

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