Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer
- bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen >H 40b.1 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer)
bei Fahrtkosten (>BMF vom 10.1.2000 – BStBl I S. 138)
Anhang 4
Beispiel
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Zuschuss zu seinen Pkw-Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Höhe der gesetzlichen Entfernungspauschale, so dass sich für den Lohnabrechnungszeitraum ein Fahrtkostenzuschuss von insgesamt 210 € ergibt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben vereinbart, dass diese Arbeitgeberleistung pauschal besteuert werden und der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer tragen soll.
Bemessungsgrundlage für die Anwendung des gesetzlichen Pauschsteuersatzes von 15 % ist der Bruttobetrag von 210 €.
Als pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung ist der Betrag von 210 € zu bescheinigen. Dieser Betrag mindert den nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten abziehbaren Betrag von 210 € auf 0 €.
- bei Teilzeitbeschäftigten >H 40a.1 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer)
Bescheinigungspflicht für Fahrgeldzuschüsse
>§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EStG
Betriebsveranstaltung
Zum Begriff >BMF vom 14.10.2015 (BStBl I S. 832).
Anhang 11a
Zur Pauschalversteuerung >BMF vom 14.10.2015 (BStBl I S. 832), Tz. 5
Anhang 11a
- Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung ist mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (BFH vom 15.1.2009 – BStBl II S. 476).
- Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (>BFH vom 7.11.2006 – BStBl 2007 II S. 128).
- Während einer Betriebsveranstaltung überreichte Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld sind, können nicht nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal besteuert werden (>BFH vom 7.2.1997 – BStBl II S. 365).
Erholungsbeihilfen
>H 3.11 (Erholungsbeihilfen und andere Beihilfen)
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
>BMF vom 4.4.2018 (BStBl I S. 592)
Anhang 24 IV 1
Fahrtkostenzuschüsse
- als zusätzlich erbrachte Leistung >§ 8 Abs. 4 EStG;
- können auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen pauschal versteuert werden (>BFH vom 1.10.2009 – BStBl 2010 II S. 487);
- sind auch bei Teilzeitbeschäftigten i. S. d. § 40a EStG unter Beachtung der Abzugsbeschränkung bei der Entfernungspauschale nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschalierbar. Die pauschal besteuerten Beförderungsleistungen und Fahrtkostenzuschüsse sind in die Prüfung der Arbeitslohngrenzen des § 40a EStG nicht einzubeziehen (>§ 40 Abs. 2 Satz 3 EStG);
Zur Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen >BMF vom 18.11.2021 (BStBl I S. 2315).
Anhang 14
Fehlerhafte Pauschalversteuerung
>H 40a.1 (Fehlerhafte Pauschalversteuerung)
Gestellung von Kraftfahrzeugen
Die Vereinfachungsregelung von 15 Arbeitstagen monatlich gilt nicht bei der Einzelbewertung einer Kraftfahrzeuggestellung nach der sog. 0,002 %-Methode >BMF vom 4.4.2018 (BStBl I S. 592), Rdnr. 10.
Anhang 24 IV 1
Zur Pauschalbesteuerung bei der Gestellung von Kraftfahrzeugen >BMF vom 18.11.2021 (BStBl I S. 2315).
Anhang 14
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn - und Einkommensteuer
>Gleich lautende Ländererlasse vom 8.8.2016 (BStBl I S. 773)
Anhang 21b
Ladevorrichtung
Zur Pauschalversteuerung >BMF vom 29.9.2020 (BStBl I S. 972), Rdnr. 27 - 31
Anhang 24 VIII 1
Pauschalversteuerung von Reisekosten
>BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 58 ff.
Anhang 25 III
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält wegen einer Auswärtstätigkeit von Montag 11 Uhr bis Mittwoch 20 Uhr mit kostenloser Übernachtung mit Frühstück lediglich pauschalen Fahrtkostenersatz von 350 €, dem eine Fahrstrecke mit eigenem Pkw von 500 km zugrunde liegt.
Steuerfrei sind
– eine Fahrtkostenvergütung von (500 x 0,30 € =) 150,00 € – Verpflegungspauschalen von (14 € + 22,40 € [ 28 € ./. 5,60 €] + 8,40 € [ 14 € ./. 5,60 €] =) 44,80 € insgesamt 194,80 €. Der Mehrbetrag von (350 € ./. 194,80 € =) 155,20 € kann mit einem Teilbetrag von 56 € pauschal mit 25 % versteuert werden. Bei einer Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung sind 44,80 € in die Zeile 20 "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" einzutragen (>§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 EStG).
Wahlrecht
Das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, wird nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt. Ein dahingehender Antrag, der im finanzgerichtlichen Verfahren gestellt wird, ist unbeachtlich (>BFH vom 24.9.2015 - BStBl 2016 II S. 176).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen