Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder die übermittelten Daten sind ihm elektronisch zum Abruf bereitzustellen. Der Arbeitnehmer braucht den Ausdruck nicht seiner Einkommensteuererklärung beizufügen. Er dient lediglich zur Information. Das amtliche Muster für den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung gibt die Finanzverwaltung jährlich durch BMF-Schreiben bekannt.[1]

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