Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025

Das BMF informiert zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und zur Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025.

Umfangreiches BMF-Schreiben veröffentlicht

In einem umfangreichen Schreiben bezieht die Finanzverwaltung Stellung zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025. Das Schreiben hebt Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben v. 9.9.2019 durch Fett- und Kursivdruck hervor.

Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen

So werden wichtige Grundsätze dargestellt, wie der Verpflichtung, auf Basis der Aufzeichnungen im Lohnkonto bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln.

Doch auch bestimmte Einzelheiten werden erläutert. So beispielsweise der Fall eines Arbeitnehmers, für den elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermittelt, jedoch kein Arbeitslohn gezahlt wurde. In diesem Fall muss keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt werden.

BMF, Schreiben v. 5.9.2024, IV C 5 - S 2378/19/10002 :002


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