Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger für den Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Stichtage ab 1.1.2025 nach § 14 BewG bekannt gegeben.

Vervielfältiger ab 1.1.2025

Die Vervielfältiger wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Die Vervielfältiger wurden in einer Tabelle veröffentlicht und sind für Stichtage ab 1.1.2025 anzuwenden.

Die Vervielfältiger sind unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Vervielfältiger der
Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

BMF, Schreiben v. 9.12.2024, IV D 4 - S 3104/19/10001 :010


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