Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsunfall. Wegeunfall. Kausalität. Seemann. tätliche Auseinandersetzung. Landgang
Orientierungssatz
Ein Seemann, der bei der Rückkehr von einem Landgang im Hafengebiet bei einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Arbeitskollegen verunglückt, hat keinen Arbeitsunfall bzw Wegeunfall erlitten, wenn der Weg bzw der Streit wesentlich der Privatsphäre und nicht dem betrieblichen Bereich zuzurechnen ist und beim Unfall keine hafeneigentümliche Gefahr mitgewirkt hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1656412 |
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