Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Auslegung des Begriffes "publizistische Leistung" iS des KSVG. nebenberuflicher Mitarbeiter

 

Orientierungssatz

1. Der Begriff der "publizistischen Leistung" iS des § 25 Abs 1 S 1 KSVG ist weit auszulegen.

2. Jedes gezahlte Honorar für eine schriftstellerische Leistung eines nebenberuflichen Mitarbeiters unterfällt der Künstlersozialabgabe, wenn dieses von einem professionellen Vermarkter gezahlt wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666742

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