Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesamtsozialversicherungsbeitrag ausländischer Staat als Arbeitgeber Beitragszahlung durch Beschäftigen Geltendmachung des Arbeitgeberanteils. öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Rechtsweg Sozialgerichtsbarkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Der Anspruch des Beschäftigten gegen seinen Arbeitgeber (ausl Staat) nach § 28m Abs 4 SGB 4 auf Erstattung des Arbeitgeberanteils des gemäß § 28m Abs 1 SGB 4 vom Beschäftigten gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist öffentlich-rechtlicher Natur; für seine Geltendmachung ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666242

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