2. |
Für einen betriebseigenen Diensthund, den der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers in Pflege nimmt, hat er einen Anspruch auf Futter- und Pflegegeld von DM 3,– pro Wachschicht. |
3. |
Die Haftpflichtversicherung übernimmt in den Fällen der Ziff. 1. und 2. der Arbeitgeber. |
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