Begriff

Mautgebühren sind Gebühren für die Nutzung von Straßen oder öffentlichen Verkehrsabschnitten.

In der Entgeltabrechnung spielen Mautgebühren eine Rolle, wenn diese als Reisenebenkosten im Zusammenhang mit einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber übernommen werden.

Mautgebühren bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit sind Reisenebenkosten und in unbegrenzter Höhe lohnsteuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Übernimmt der Arbeitgeber die Mautgebühren für Reisen des Arbeitnehmers im privaten Bereich (z. B. Urlaubsreise), stellen die Mautgebühren lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit als Reisekostenersatz ist geregelt in § 3 Nr. 16 EStG i. V. m. R 9.4 LStR und R 9.8 LStR.

Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit basiert auf der Lohnsteuerfreiheit. Dies gilt für die meisten sozialversicherungsfreien Vergütungsbestandteile und ist geregelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Mautgebühr bei Auswärtstätigkeit frei frei
Mautgebühr bei Privatreisen des Arbeitnehmers pflichtig pflichtig

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