Ein gutes Verhandlungsergebnis setzt voraus, dass alle Beteiligten über alle notwendigen Informationen verfügen. Dies bezieht sich einerseits auf Verfahrensfragen (formell): Was ist Mediation? Wie läuft ein solches Verfahren ab? Welche Folgen hat ein solches Verfahren für mich? etc. Andererseits bezieht sich der Grundsatz auf die zu besprechenden Inhalte (materiell). Erst, wenn in Bezug auf den Verhandlungsgegenstand alle Zahlen, Daten und Fakten offen auf dem Tisch liegen, können die individuellen Interessen ermittelt und ein Ergebnis ausgehandelt werden.

Ausdruck des Grundsatzes der Informiertheit ist auch, dass die Gespräche grundsätzlich in Anwesenheit aller Konfliktparteien stattfinden. Zwar sieht das Mediationsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit von Einzelgesprächen vor. Die Durchführung solcher Einzelgespräche setzt aber immer die Zustimmung aller Konfliktparteien voraus, vgl. § 2 Abs. 3 Mediationsgesetz.

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