Eine Grenze für die Anwendung von Mediation ist auch dann erreicht, wenn eine der beteiligten Konfliktparteien nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich zu agieren. Die Gründe dafür können vielfältig sein. In erster Linie wird es um psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen gehen, in deren Folge die Verhandlungsfähigkeit der Personen eingeschränkt ist. In besonders gelagerten Fällen kann aber auch ein zu großes Machtungleichgewicht zwischen den Konfliktparteien dazu führen, dass Mediation ungeeignet ist.

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