Mehrarbeitsvergütung
Mehrarbeitsvergütungen (Überstundenvergütungen) stellen als unmittelbare Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.[1]
Zuschläge für Mehrarbeit
Zuschläge, die vom Arbeitgeber für die geleistete Mehrarbeit gezahlt werden (insbesondere aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen), gehören ebenfalls zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Dies gilt auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.[2]
Steuerfreie Mehrarbeitszuschläge sind beitragsfrei zur Sozialversicherung.[3] In der Unfallversicherung werden sie allerdings als Entgelt behandelt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen