Der Arbeitnehmereinsatz im Konzern unterfällt nicht der klassischen Mehrfachbeschäftigung. Im Konzern können allerdings ebenfalls Situationen auftreten, in denen Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Beziehung zu verschiedenen Konzerngesellschaften eingehen, etwa wenn ein Teil der Arbeitsleistung für eine Gesellschaft und der andere Teil für eine andere Gesellschaft erbracht werden soll. Denkbar sind auch Gestaltungen, die einen vorübergehenden Einsatz in einem anderen Konzernunternehmen vorsehen, während der ursprüngliche Arbeitsvertrag für diese Zeit ruhend gestellt wird. Abhängig von der gewählten vertraglichen Konstruktion werden häufig Begriffe wie Konzernleihe, Entsendung, Abordnung (Secondment) verwendet.

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