Eine Unterbrechungsmeldung ist auch zu erstatten, wenn die Unterbrechungszeit von einem Kalendermonat nur durch eine Aneinanderreihung von verschiedenen Unterbrechungstatbeständen erfüllt wird.[1]

 
Praxis-Beispiel

Aneinanderreihung verschiedener Unterbrechungstatbestände

Es besteht seit Jahren eine Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen. Der Mitarbeiter ist vom 12.4. bis 9.5. im Krankengeldbezug. Danach nimmt er vom 10.5. bis 2.6. unbezahlten Urlaub.

Ergebnis: Es ist eine Unterbrechungsmeldung für den Zeitraum 1.1.-11.4. mit Meldeschlüssel "51" und dem in diesem Zeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelt zu erstellen.

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