Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt für Menschen mit Behinderungen über die für Kinder vorgesehenen Altersgrenzen hinaus bestehen.[1] Für die zeitlich unbegrenzte Familienversicherung wird vorausgesetzt, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind im Rahmen der allgemeinen Altersgrenzen familienversichert war. Tritt die Behinderung also erst zu einer Zeit ein, in der eine Familienversicherung nicht mehr besteht, so führt dies nicht mehr zu einer altersunabhängigen Familienversicherung.[2]

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