Mit Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnt Beschäftigte, ist auch die Entgeltgrenze für die Prüfung der Berufsmäßigkeit bei der kurzfristigen Beschäftigung angehoben worden. Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist ab 1.1.2024 erst ab einem monatlichen Entgelt von mehr als 538 EUR vorzunehmen.[1]
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