Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung.

 
Hinweis

Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge

Durch die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung erwachsen dem Arbeitnehmer Rentenvorteile in Form eines Zuschlags an Entgeltpunkten sowie in begrenztem Umfang bei der Erfüllung der Wartezeit.[1]

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