Kurzbeschreibung
Arbeitnehmer bestimmter Branchen sind verpflichtet, bei der Verrichtung ihrer Aufgabe ein Personaldokument am Körper mit sich zu führen (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG). Arbeitgeber dieser Branchen müssen ihre Arbeitnehmer entsprechend informieren. Mit diesem Mustertext erklärt der Arbeitnehmer, dass er durch seinen Arbeitgeber über die Mitführungspflicht informiert wurde. Ein Fehlverhalten kann sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Erklärung zur Mitführungs- und Vorlageplicht von Ausweispapieren
Hiermit bestätige ich,
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(Vorname Nachname) |
(geb. am TT.MM.JJJJ) |
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durch meinen Arbeitgeber von |
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(Vorname Nachname) |
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auf meine nachstehend aufgeführten Pflichten hingewiesen worden zu sein:
Bei der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen in den folgenden Branchen
- im Baugewerbe,
- im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- im Personenbeförderungsgewerbe,
- im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
- im Schaustellergewerbe,
- bei Unternehmen der Forstwirtschaft (gilt nicht für Mitglieder einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Ausnahme der Gartenbau-Berufsgenossenschaft),
- im Gebäudereinigungsgewerbe,
- bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
- in der Fleischwirtschaft,
- im Prostitutionsgewerbe
- im Wach- und Sicherheitsgewerbe
bin ich verpflichtet, meinen Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Hierzu muss ich mein Personaldokument bei der Ausführung meiner Aufgaben stets am Körper mitführen.
Mir ist bekannt, dass ein anderes persönliches Dokument, wie z. B. ein Führerschein, eine Bank- oder Kreditkarte oder eine Krankenversichertenkarte nicht ausreicht, um meiner Verpflichtung nachzukommen.
Mir ist darüber hinaus bekannt, dass ich, falls ich meinen Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz entgegen meiner Verpflichtung
- nicht bei meiner Beschäftigung mitführe oder
- nicht auf Verlangen vorlege oder
- nicht rechtzeitig auf Verlangen vorlege,
eine Ordnungswidrigkeit begehe. Diese Ordnungswidrigkeit kann mir gegenüber mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Darüber hinaus besteht dann der Verdacht der Schwarzarbeit, was entsprechende Ermittlungen gegen mich und meinen Arbeitgeber nach sich zieht.
Von dieser Erklärung habe ich eine Kopie erhalten.
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Ort, den .................................................. |
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Unterschrift Arbeitnehmer |
Unterschrift Arbeitgeber bzw. Bevollmächtigter |