Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Mobilitätsbudget selbst, sodass das Budget im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Regelung ausgestaltet werden kann. Hat aber ein Mitarbeiter einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf einen Dienstwagen mit Privatnutzung, kann dieser nur einvernehmlich durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden. In den Regelungen zum Mobilitätsbudget sollte der Arbeitgeber jedenfalls Widerrufsrechte oder Kündigungsrechte einbauen, um auf steuerliche Änderungen reagieren zu können.

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