(1) Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Geburt vorgenommen werden. Dabei soll das Hämoglobin bestimmt werden.
(2) Die Empfehlungen der Schutzimpfungs-RL zur Pertussisimpfung im Wochenbett sind zu beachten.
(3) Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen, spätestens jedoch acht Wochen nach der Geburt durchgeführt werden. Die Untersuchung umfasst:
1. |
Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschließlich Hb-Bestimmung), |
2. |
Feststellung des gynäkologischen Befundes, |
3. |
Blutdruckmessung, |
4. |
Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß und Zucker, |
6. |
Beratung der Mutter. |
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