Anders verhält es sich beim Hausbau, in der Landwirtschaft oder bei einer Kinderbetreuung, wenn die Nachbarschaftshilfe "nachhaltig" ist, also in größerem Umfang geleistet wird. Erhält solch eine Hilfe eine Gegenleistung, sind steuerliche Folgerungen zu beachten. Dabei ist es unbeachtlich, wie diese Gegenleistung aussieht. Hilft der begünstigte Nachbar z. B. im Gegenzug ebenso beim Hausbau mit oder wartet/repariert er das Kfz seines leistenden Nachbarn, erzielt dieser Nachbar steuerpflichtige Einkünfte. Die Einordnung zu den Einkunftsarten erfolgt nach den üblichen Kriterien, wobei eine nachhaltige Nachbarschaftshilfe für mehrere Nachbarn zu gewerblichen Einkünften führen kann.[1]

[1]

S. Schwarzarbeit.

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