Übergeordnetes Ziel, das durch die ESG und entsprechende Maßnahmen erreicht werden soll, ist die Nachhaltigkeit. Dieser Begriff wird zwar meist in ökologischer Hinsicht in Bezug zu Klima- und Umweltschutz verwendet, beschreibt aber nachhaltiges Wirtschaften eines Unternehmens insgesamt. Es geht darum, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, ohne die Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu gefährden. Nachhaltige Unternehmen streben danach, ökologische und soziale Belange in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren und so einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Die ESG bestehen im Kern aus den 3 Elementen "Umwelt", "Soziales" und "Unternehmensführung":
1.1 Umwelt
Die Umweltdimension ("environment") konzentriert sich auf die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die natürliche Welt. Ökologische Themen wie Klimawandel, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung stehen hier im Fokus. Unternehmen streben vermehrt nach umweltfreundlichen Praktiken und setzen auf Maßnahmen wie CO2-Neutralität, erneuerbare Energien und Abfallreduktion, um langfristig nachhaltig zu agieren. Konkrete Ziele könnten beispielhaft sein:
- Reduzierung des Energieverbrauchs eines Standorts um X % durch Energieeffizienzmaßnahmen, wie effizientes Heizen und Kühlen, Automatisierung der Beleuchtung, das tatsächliche Abschalten von Stand-By-Geräten
- Einführung eines Abfallmanagements, das zur Mülltrennung auffordert, Mehrwegsysteme für Essen und Trinken in der betrieblichen Kantine
- Müllreduzierungsmaßnahmen durch das standardmäßige Einstellen des doppelseitigen Druckens und die Einführung von digitalen Dokumentenmanagementsystemen und Archiven
- Ressourcenschonendes Arbeiten durch die Anschaffung von Recyclingpapier und andere umweltfreundliche Büromaterialien, wie Bambusstifte oder durch Reparatur von Altgeräten
1.2 Soziales
Der soziale Aspekt ("social") betrifft die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und der Gesellschaft. Themen wie Arbeitsbedingungen und -sicherheit, Vielfalt, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit stehen hier im Mittelpunkt. Unternehmen streben danach, eine positive soziale Wirkung zu erzielen, indem sie faire Arbeitspraktiken fördern, Chancengleichheit sicherstellen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen. Als konkrete Beispiele können hier genannt werden:
- Erhöhung des Frauenanteils auf Führungsebene und im Unternehmen, sowie kulturelle Vielfalt in der Belegschaft
- Verbesserte Arbeitsbedingungen, wie flexible Arbeitszeiten, Möglichkeit von Homeoffice, Gesundheits- und Sportförderungen oder die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei gleichbleibender Vergütung (z. B. 4-Tage-Woche oder 5-Stunden-Tag)
- Karriereförderung durch regelmäßige Mitarbeitergespräche und Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen
- Antidiskriminierungsmaßnahmen wie Durchführung von Antidiskriminierungsseminaren für Führungskräfte, anonymisierte Bewerbungsverfahren
- Soziales Engagement durch Erhöhung des Schwerbehindertenanteils im Unternehmen, Schaffung von Ausbildungsplätzen für sozial schwache Jugendliche, finanzielle und personelle Unterstützung von sozialen Projekten oder die Gewährung von (bezahltem) Sonderurlaub für soziales Engagement
1.3 Unternehmensführung
Der Gesichtspunkt der Unternehmensführung ("corporate governence") bezieht sich auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen geleitet und kontrolliert wird. Transparenz, Integrität, ethische Grundsätze und die Zusammensetzung des Vorstands sind hier von entscheidender Bedeutung. Unternehmen, die eine starke Corporate Governance praktizieren, minimieren das Risiko von Skandalen und fördern das Vertrauen von Investoren und anderen Stakeholdern. Beispiele für Ziele in der Unternehmensführung:
- Transparenz durch Veröffentlichung eines ESG-Berichts nach den GRI-Standards und der relevanten ESG-Kennzahlen
- Compliance-Maßnahmen durch Einführung eines unabhängigen Compliance-Ausschusses, eines Verhaltenskodex und eines internen Meldesystems, sowie die Reduzierung der Dauer bis zur Behebung eines Missstandes
- Lieferkettenkontrollen durch ESG-Audits und die Sicherstellung von Menschenrechten bei allen Unternehmen in der Lieferkette, sowie vorherige Auswahl der Lieferanten nach ESG-Kriterien
1.4 Harte und weiche ESG-Ziele
Die 3 Säulen der ESG zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens schreiben die zu erreichenden Ziele in ihrem jeweiligen Bereich fest. Die Ziele sind wiederum in sogenannte harte und weiche Ziele zu unterteilen.
Harte Ziele sind quantifizierbar und messbar. Ihr Bezugspunkt sind spezifische objektiv überprüfbare Nachhaltigkeitsindikatoren, z. B. die Reduzierung der CO2-Emissionen in einem festgelegten Zeitraum oder die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien in der Energieversorgung des Unternehmens.
Weiche Ziele sind dagegen weniger messbar und daher qualitativer Natur. Ihr Anknüpfungspunkt sind subjektive Bewertungen oder Einschätzungen, wie z. B. Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit oder die Förderung der Inklusion innerhalb der Abteilung.
1.5 Aktuelle gesetzliche Vorgaben zu den ESG und Nachhaltigkeit
Grundsätzlich beruhen die Nachhaltigkeitsbest...